Wenn während der Bauarbeiten Schäden am Nachbargrundstück entstehen, kann der Bauherr oder auch der beauftragte Architekt oder Bauunternehmer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Der Bauherr trägt jedoch grundsätzlich die Verantwortung für das Bauprojekt und ist damit auch für eventuelle Schäden am Nachbargrundstück verantwortlich.
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