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Was tun, wenn die Rolex geklaut wird?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 14. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei Diebstahl einer Rolex müssen Sie sofort die Polizei informieren, eine schriftliche Anzeige erhalten und den Schaden Ihrer Uhrenversicherung melden. Diese drei Schritte sind essentiell, um Anspruch auf Entschädigung zu haben und die Chancen auf Wiederfindung zu maximieren.

Bei Dieb­stahl einer Rolex müs­sen Sie sofort die Poli­zei infor­mie­ren, eine schrift­li­che Anzei­ge erhal­ten und den Scha­den Ihrer Uhren­ver­si­che­rung mel­den. Die­se drei Schrit­te sind essen­ti­ell, um Anspruch auf Ent­schä­di­gung zu haben und die Chan­cen auf Wie­der­fin­dung zu maximieren.

Sofort­maß­nah­men in den ers­ten 24 Stunden

Unmit­tel­bar nach Ent­de­ckung des Dieb­stahls ist schnel­les Han­deln erfor­der­lich. Bege­ben Sie sich zur nächs­ten Poli­zei­dienst­stel­le und erstat­ten Sie Anzei­ge. Dabei soll­ten Sie fol­gen­de Infor­ma­tio­nen bereithalten:

  • Genaue Modell­be­zeich­nung (z.B. Sub­ma­ri­ner, Day-Date, GMT-Master)
  • Seri­en­num­mer und Refe­renz­num­mer der Uhr
  • Kauf­be­leg oder Echt­heits­zer­ti­fi­kat mit Kauf­da­tum und ‑preis
  • Beson­de­re Merk­ma­le wie Krat­zer, Service-Geschich­te oder beson­de­re Armband-Ausführung
  • Umstän­de des Dieb­stahls (Ort, Zeit, Zeugen)

For­dern Sie unbe­dingt eine Kopie der poli­zei­li­chen Anzei­ge an – dies ist ein zen­tra­les Doku­ment für Ihre Ver­si­che­rung. Benach­rich­ti­gen Sie par­al­lel Ihre Uhren­ver­si­che­rung tele­fo­nisch und fol­gen Sie mit einer schrift­li­chen Scha­den­mel­dung nach. Je nach Ver­si­che­rer müs­sen Sie dies inner­halb von 48 bis 72 Stun­den tun.

Zusam­men­ar­beit mit der Versicherung

Spe­zia­li­sier­te Luxus­uh­ren-Ver­si­che­rer ken­nen die Beson­der­hei­ten hoch­wer­ti­ger Zeit­mes­ser und hand­ha­ben Scha­dens­fäl­le in der Regel zügig. Stel­len Sie der Ver­si­che­rung fol­gen­de Unter­la­gen bereit:

  • Poli­zei­be­richt mit Aktenzeichen
  • Aus­ge­füll­tes Scha­dens­for­mu­lar des Versicherers
  • Kauf­rech­nung und Zer­ti­fi­ka­te als Eigentumsnachweis
  • Hoch­wer­ti­ge Fotos der Rolex (falls vorhanden)
  • Ver­si­che­rungs­po­li­ce mit Deckungs­sum­me und Bedingungen

Die Ver­si­che­rung prüft dann, ob Dieb­stahl im Leis­tungs­um­fang ent­hal­ten ist und ob Sie als Ver­si­cher­ter alle Oblie­gen­hei­ten erfüllt haben. Bei posi­ti­ver Bewer­tung erhal­ten Sie inner­halb von ca. 2–4 Wochen die Ent­schä­di­gung gemäß ver­ein­bar­ter Deckungssumme.

Zusätz­li­che Maß­nah­men zur Wiederfindung

  • Dieb­stahl­da­ten­ban­ken nut­zen: Regis­trie­ren Sie die Seri­en­num­mer auf Platt­for­men wie stolen-watches.com oder similar-watches.de
  • Loka­le Pfand­leih­stel­len infor­mie­ren: Gestoh­le­ne Uhren lan­den oft bei loka­len Händ­lern – tei­len Sie das Anzei­chen mit
  • Auk­ti­ons­häu­ser und Online-Bör­sen beob­ach­ten: Über­prü­fen Sie regel­mä­ßig eBay und spe­zia­li­sier­te Uhren-Marktplätze
  • Rolex-Aut­ho­ri­zed Dea­ler benach­rich­ti­gen: Offi­zi­el­le Rolex-Händ­ler kön­nen ver­däch­ti­ge Ver­käu­fe oder Service-Anfra­gen erkennen

Schutz für zukünf­ti­ge Luxusuhren

Nach einem Dieb­stahl soll­ten Sie Ihre Ver­si­che­rungs­stra­te­gie über­den­ken. Eine spe­zia­li­sier­te Uhren­ver­si­che­rung bie­tet ca. 15–25 Euro jähr­lich pro 1.000 Euro Ver­si­che­rungs­sum­me und deckt typi­scher­wei­se Dieb­stahl, Raub, Ein­bruch­dieb­stahl und teil­wei­se auch Beschä­di­gun­gen ab. Ach­ten Sie beim Ver­gleich auf:

  • Welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz (nicht nur zuhause)
  • Neu- oder Zeit­wert-Rege­lung bei Schadensfall
  • Selbst­be­tei­li­gung und Deckungsgrenzen
  • Zusatz­leis­tun­gen wie War­tungs­kos­ten-Über­nah­me oder Ersatzuhr-Service
  • Beson­der­hei­ten bei Vin­ta­ge- oder Samm­ler­uhr (oft höhe­re Prä­mi­en erforderlich)

Ein regel­mä­ßi­ger Uhren­ver­si­che­rung-Ver­gleich hilft Ihnen, opti­ma­le Kon­di­tio­nen für Ihre wert­vol­len Zeit­mes­ser zu sichern.

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