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Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für kör­per­li­che Beru­fe: Wann sie die bes­se­re Wahl ist

Schieferdach im Bau mit Dachdeckerwerkzeug

Fach­lich geprüft von Andre­as Quast. Leis­tungs­aus­lö­ser, Kata­log der Grund­fä­hig­kei­ten und die Lücke bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen sind gegen die Dar­stel­lung der Ver­brau­cher­zen­tra­le abge­gli­chen; kon­kre­te Bei­trä­ge nennt der Bei­trag bewusst nicht, weil sie ohne Gesund­heits­prü­fung nicht seri­ös zu bezif­fern sind.

Für Dach­de­cker, Mau­rer, Flie­sen­le­ger und ande­re kör­per­lich for­dern­de Beru­fe ist die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung dann die bes­se­re Wahl, wenn die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ent­we­der unbe­zahl­bar ist oder wegen Vor­er­kran­kun­gen gar nicht erst zustan­de kommt. Sie ist kein gleich­wer­ti­ger Ersatz, son­dern ein bewusst enge­rer Schutz zu einem Bei­trag, der im Hand­werk über­haupt noch dar­stell­bar ist. Wer die Unter­schie­de kennt, trifft die Ent­schei­dung nicht nach Preis, son­dern nach Risiko.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn eine klar defi­nier­te kör­per­li­che Fähig­keit ver­lo­ren geht – nicht, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr aus­üben können.
  • Der aus­ge­üb­te Beruf spielt für den Leis­tungs­aus­lö­ser kei­ne Rol­le. Er beein­flusst aber wei­ter­hin den Bei­trag, wenn auch deut­lich schwä­cher als in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Hand­werk­li­che Beru­fe wie Gerüst­bau­er, Dach­de­cker, Pflas­te­rer, Flie­sen­le­ger, Zim­me­rer und Mau­rer ste­hen in den teu­ers­ten BU-Berufs­grup­pen – hier ist der Bei­trags­un­ter­schied am größten.
  • Die ent­schei­den­de Lücke: Psy­chi­sche Erkran­kun­gen sind in vie­len Tari­fen nicht oder nur unzu­rei­chend abge­si­chert, obwohl sie zu den häu­figs­ten Ursa­chen für Berufs­un­fä­hig­keit zählen.
  • Es gibt kei­ne ein­heit­li­chen Stan­dards. Wel­che Fähig­kei­ten in wel­cher Tie­fe ver­si­chert sind, steht aus­schließ­lich im Bedin­gungs­werk des jewei­li­gen Tarifs.

War­um die BU im Bau­hand­werk so teu­er wird

Ver­si­che­rer stu­fen Beru­fe nach der Wahr­schein­lich­keit ein, mit der jemand aus gesund­heit­li­chen Grün­den aus dem Beruf aus­schei­det. Wer täg­lich auf dem Dach, im Gerüst oder auf den Knien arbei­tet, lan­det zuver­läs­sig in den höchs­ten Risi­ko­grup­pen. Zu den regel­mä­ßig teu­ers­ten Berufs­grup­pen zäh­len Gerüst­bau­er, Dach­de­cker, Pflas­te­rer, Flie­sen­le­ger, Zim­me­rer, Mau­rer und Bäcker.

In der Bera­tung sehe ich zwei Mus­ter. Ent­we­der ist der BU-Bei­trag rech­ne­risch mög­lich, frisst aber einen Anteil des Net­to­ein­kom­mens, den nie­mand über drei­ßig Jah­re durch­hält. Oder der Antrag schei­tert an der Gesund­heits­prü­fung – Rücken, Knie und Schul­ter sind in die­sen Beru­fen sel­ten unauf­fäl­lig. In bei­den Fäl­len ist die Fra­ge nicht mehr „BU oder Grund­fä­hig­keit”, son­dern „Grund­fä­hig­keit oder gar nichts”.

Was die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung anders macht

Der Unter­schied liegt nicht in der Höhe der Ren­te, son­dern im Aus­lö­ser. Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung fragt, ob Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf noch zu einem bestimm­ten Grad aus­üben kön­nen. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung fragt das nicht. Sie prüft, ob eine im Ver­trag benann­te Fähig­keit ver­lo­ren gegan­gen ist – typi­scher­wei­se Sehen, Hören, Spre­chen, Gehen, Ste­hen, Trep­pen­stei­gen, Knien oder Bücken, Heben und Tra­gen, der Gebrauch einer Hand oder das Auto­fah­ren. Je nach Bedin­gungs­werk muss der Ver­lust dau­er­haft sein oder über einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum von meist sechs Mona­ten bestehen.

Kri­te­ri­um Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung
Leis­tungs­aus­lö­ser Berufs­un­fä­hig­keit zu meist 50 Prozent Ver­lust einer defi­nier­ten Grundfähigkeit
Rol­le des Berufs Maß­geb­lich für die Leistung Ohne Bedeu­tung für die Leistung
Psy­chi­sche Erkrankungen Mit­ver­si­chert Oft nicht oder nur eingeschränkt
Nach­weis im Leistungsfall Auf­wen­dig, Tätig­keits­be­schrei­bung nötig Enger defi­niert, dadurch meist klarer
Ver­gleich­bar­keit der Tarife Weit­ge­hend standardisiert Sehr unter­schied­lich, kein Marktstandard
Bei­trag im Bauhandwerk Hoch bis prohibitiv Deut­lich niedriger

Dass der Beruf für den Leis­tungs­aus­lö­ser kei­ne Rol­le spielt, ist Vor­teil und Nach­teil zugleich. Der Vor­teil: Ein Mau­rer zahlt nicht den Mau­rer-Zuschlag der BU. Der Nach­teil: Wer sei­nen Beruf wegen eines Band­schei­ben­vor­falls auf­ge­ben muss, aber wei­ter­hin gehen, grei­fen und tra­gen kann, bekommt aus der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nichts. Genau die­se Kon­stel­la­ti­on ist im Hand­werk kei­nes­wegs sel­ten. Die Abgren­zung im Detail haben wir in der Fra­ge Was ist der Unter­schied zwi­schen BU und Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung? aufgeschrieben.

Für wen sich die Grund­fä­hig­keit rech­net – und für wen nicht

  • Sinn­voll, wenn der BU-Bei­trag den finan­zi­el­len Rah­men sprengt und die Alter­na­ti­ve wäre, gar kei­ne Arbeits­kraft­ab­si­che­rung zu haben.
  • Sinn­voll, wenn Vor­er­kran­kun­gen des Bewe­gungs­ap­pa­rats eine BU-Annah­me ver­hin­dern oder zu Aus­schlüs­sen füh­ren, die den Schutz entwerten.
  • Sinn­voll als Ergän­zung: Eine klei­ne­re BU-Ren­te plus Grund­fä­hig­keits­schutz kann güns­ti­ger sein als eine gro­ße BU allein – sie­he Kann man BU und Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kombinieren?
  • Nicht sinn­voll, wenn Sie eine bezahl­ba­re BU bekom­men kön­nen. Dann ist der schma­le­re Schutz kein Spar­mo­dell, son­dern eine Absen­kung des Leistungsversprechens.
  • Nicht sinn­voll als Ersatz für eine bestehen­de BU. Eine lau­fen­de Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kün­digt man nicht, um auf Grund­fä­hig­keit umzusteigen.

Wor­auf Sie im Bedin­gungs­werk ach­ten sollten

Weil es kei­nen Markt­stan­dard gibt, ent­schei­det der Tarif über die Qua­li­tät. Prü­fen Sie, wie vie­le Fähig­kei­ten über­haupt ver­si­chert sind und wie eng sie defi­niert wer­den – „Heben und Tra­gen” mit zehn Kilo­gramm ist etwas ande­res als mit fünf. Ach­ten Sie dar­auf, ob der Ver­lust einer ein­zi­gen Fähig­keit reicht oder ob meh­re­re zusam­men­kom­men müs­sen. Wich­tig sind außer­dem eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung, der Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung und die Fra­ge, ob psy­chi­sche Aus­lö­ser über einen Zusatz­bau­stein abge­deckt wer­den kön­nen. Wel­che Punk­te im Ein­zel­nen zäh­len, haben wir auf unse­rer Sei­te zur Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zusammengestellt.

Häu­fig gestell­te Fragen

Ist die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine „Hand­wer­ker-BU”?

Nein. Der Begriff wird zwar oft ver­wen­det, trifft aber nicht zu. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ersetzt die BU nicht, sie sichert einen ande­ren, enge­ren Tat­be­stand ab. Sie ist die prak­ti­ka­ble Lösung, wenn die BU aus­schei­det – nicht die gleich­wer­ti­ge Alternative.

Spielt mein Beruf bei der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wirk­lich kei­ne Rolle?

Für den Leis­tungs­aus­lö­ser nicht. Für die Bei­trags­kal­ku­la­ti­on schon: Auch hier wird nach Tätig­keit dif­fe­ren­ziert, aller­dings längst nicht so stark wie in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Ein­zel­ne Anbie­ter arbei­ten inzwi­schen mit berufs­be­zo­ge­nen Aus­lö­sern, etwa für Kammerberufe.

Was pas­siert, wenn ich mei­nen Beruf auf­ge­ben muss, aber alle Grund­fä­hig­kei­ten behalte?

Dann leis­tet die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht. Das ist der wich­tigs­te Punkt des gan­zen The­mas und der Grund, war­um die Ent­schei­dung nicht über den Bei­trag lau­fen darf.

Sind psy­chi­sche Erkran­kun­gen mitversichert?

In vie­len Tari­fen nicht oder nur unzu­rei­chend – das ist der zen­tra­le Kri­tik­punkt der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Man­che Anbie­ter bie­ten Zusatz­bau­stei­ne an. Las­sen Sie sich genau zei­gen, was dort abge­si­chert ist und was aus­ge­schlos­sen bleibt.

Wie lan­ge muss eine Fähig­keit ver­lo­ren sein, damit gezahlt wird?

Das steht im Bedin­gungs­werk. Üblich sind ein Pro­gno­se­zeit­raum von sechs Mona­ten oder die For­mu­lie­rung, dass der Ver­lust vor­aus­sicht­lich dau­er­haft sein muss. Bei­de Vari­an­ten kom­men vor, und der Unter­schied ist im Leis­tungs­fall erheblich.

Kann ich spä­ter von der Grund­fä­hig­keit in eine BU wechseln?

Nur mit neu­er Gesund­heits­prü­fung, und die fällt mit zuneh­men­dem Alter und Ver­schleiß sel­ten bes­ser aus. Wer abseh­bar in einen kör­per­lich leich­te­ren Beruf wech­selt, soll­te den Wech­sel des­halb früh pla­nen und die alte Absi­che­rung erst nach der Annah­me des neu­en Ver­trags beenden.

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