Versicherungskaufmann · Versicherungsmakler §34d GewO Fachlich geprüftMehr über den Experten
Fachlich geprüft von Andreas Quast. Leistungsauslöser, Katalog der Grundfähigkeiten und die Lücke bei psychischen Erkrankungen sind gegen die Darstellung der Verbraucherzentrale abgeglichen; konkrete Beiträge nennt der Beitrag bewusst nicht, weil sie ohne Gesundheitsprüfung nicht seriös zu beziffern sind.
Für Dachdecker, Maurer, Fliesenleger und andere körperlich fordernde Berufe ist die Grundfähigkeitsversicherung dann die bessere Wahl, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung entweder unbezahlbar ist oder wegen Vorerkrankungen gar nicht erst zustande kommt. Sie ist kein gleichwertiger Ersatz, sondern ein bewusst engerer Schutz zu einem Beitrag, der im Handwerk überhaupt noch darstellbar ist. Wer die Unterschiede kennt, trifft die Entscheidung nicht nach Preis, sondern nach Risiko.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn eine klar definierte körperliche Fähigkeit verloren geht – nicht, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
- Der ausgeübte Beruf spielt für den Leistungsauslöser keine Rolle. Er beeinflusst aber weiterhin den Beitrag, wenn auch deutlich schwächer als in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Handwerkliche Berufe wie Gerüstbauer, Dachdecker, Pflasterer, Fliesenleger, Zimmerer und Maurer stehen in den teuersten BU-Berufsgruppen – hier ist der Beitragsunterschied am größten.
- Die entscheidende Lücke: Psychische Erkrankungen sind in vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend abgesichert, obwohl sie zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit zählen.
- Es gibt keine einheitlichen Standards. Welche Fähigkeiten in welcher Tiefe versichert sind, steht ausschließlich im Bedingungswerk des jeweiligen Tarifs.
Warum die BU im Bauhandwerk so teuer wird
Versicherer stufen Berufe nach der Wahrscheinlichkeit ein, mit der jemand aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf ausscheidet. Wer täglich auf dem Dach, im Gerüst oder auf den Knien arbeitet, landet zuverlässig in den höchsten Risikogruppen. Zu den regelmäßig teuersten Berufsgruppen zählen Gerüstbauer, Dachdecker, Pflasterer, Fliesenleger, Zimmerer, Maurer und Bäcker.
In der Beratung sehe ich zwei Muster. Entweder ist der BU-Beitrag rechnerisch möglich, frisst aber einen Anteil des Nettoeinkommens, den niemand über dreißig Jahre durchhält. Oder der Antrag scheitert an der Gesundheitsprüfung – Rücken, Knie und Schulter sind in diesen Berufen selten unauffällig. In beiden Fällen ist die Frage nicht mehr „BU oder Grundfähigkeit”, sondern „Grundfähigkeit oder gar nichts”.
Was die Grundfähigkeitsversicherung anders macht
Der Unterschied liegt nicht in der Höhe der Rente, sondern im Auslöser. Die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch zu einem bestimmten Grad ausüben können. Die Grundfähigkeitsversicherung fragt das nicht. Sie prüft, ob eine im Vertrag benannte Fähigkeit verloren gegangen ist – typischerweise Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Knien oder Bücken, Heben und Tragen, der Gebrauch einer Hand oder das Autofahren. Je nach Bedingungswerk muss der Verlust dauerhaft sein oder über einen festgelegten Zeitraum von meist sechs Monaten bestehen.
| Kriterium | Berufsunfähigkeitsversicherung | Grundfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Leistungsauslöser | Berufsunfähigkeit zu meist 50 Prozent | Verlust einer definierten Grundfähigkeit |
| Rolle des Berufs | Maßgeblich für die Leistung | Ohne Bedeutung für die Leistung |
| Psychische Erkrankungen | Mitversichert | Oft nicht oder nur eingeschränkt |
| Nachweis im Leistungsfall | Aufwendig, Tätigkeitsbeschreibung nötig | Enger definiert, dadurch meist klarer |
| Vergleichbarkeit der Tarife | Weitgehend standardisiert | Sehr unterschiedlich, kein Marktstandard |
| Beitrag im Bauhandwerk | Hoch bis prohibitiv | Deutlich niedriger |
Dass der Beruf für den Leistungsauslöser keine Rolle spielt, ist Vorteil und Nachteil zugleich. Der Vorteil: Ein Maurer zahlt nicht den Maurer-Zuschlag der BU. Der Nachteil: Wer seinen Beruf wegen eines Bandscheibenvorfalls aufgeben muss, aber weiterhin gehen, greifen und tragen kann, bekommt aus der Grundfähigkeitsversicherung nichts. Genau diese Konstellation ist im Handwerk keineswegs selten. Die Abgrenzung im Detail haben wir in der Frage Was ist der Unterschied zwischen BU und Grundfähigkeitsversicherung? aufgeschrieben.
Für wen sich die Grundfähigkeit rechnet – und für wen nicht
- Sinnvoll, wenn der BU-Beitrag den finanziellen Rahmen sprengt und die Alternative wäre, gar keine Arbeitskraftabsicherung zu haben.
- Sinnvoll, wenn Vorerkrankungen des Bewegungsapparats eine BU-Annahme verhindern oder zu Ausschlüssen führen, die den Schutz entwerten.
- Sinnvoll als Ergänzung: Eine kleinere BU-Rente plus Grundfähigkeitsschutz kann günstiger sein als eine große BU allein – siehe Kann man BU und Grundfähigkeitsversicherung kombinieren?
- Nicht sinnvoll, wenn Sie eine bezahlbare BU bekommen können. Dann ist der schmalere Schutz kein Sparmodell, sondern eine Absenkung des Leistungsversprechens.
- Nicht sinnvoll als Ersatz für eine bestehende BU. Eine laufende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigt man nicht, um auf Grundfähigkeit umzusteigen.
Worauf Sie im Bedingungswerk achten sollten
Weil es keinen Marktstandard gibt, entscheidet der Tarif über die Qualität. Prüfen Sie, wie viele Fähigkeiten überhaupt versichert sind und wie eng sie definiert werden – „Heben und Tragen” mit zehn Kilogramm ist etwas anderes als mit fünf. Achten Sie darauf, ob der Verlust einer einzigen Fähigkeit reicht oder ob mehrere zusammenkommen müssen. Wichtig sind außerdem eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, der Verzicht auf abstrakte Verweisung und die Frage, ob psychische Auslöser über einen Zusatzbaustein abgedeckt werden können. Welche Punkte im Einzelnen zählen, haben wir auf unserer Seite zur Grundfähigkeitsversicherung zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine „Handwerker-BU”?
Nein. Der Begriff wird zwar oft verwendet, trifft aber nicht zu. Die Grundfähigkeitsversicherung ersetzt die BU nicht, sie sichert einen anderen, engeren Tatbestand ab. Sie ist die praktikable Lösung, wenn die BU ausscheidet – nicht die gleichwertige Alternative.
Spielt mein Beruf bei der Grundfähigkeitsversicherung wirklich keine Rolle?
Für den Leistungsauslöser nicht. Für die Beitragskalkulation schon: Auch hier wird nach Tätigkeit differenziert, allerdings längst nicht so stark wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Einzelne Anbieter arbeiten inzwischen mit berufsbezogenen Auslösern, etwa für Kammerberufe.
Was passiert, wenn ich meinen Beruf aufgeben muss, aber alle Grundfähigkeiten behalte?
Dann leistet die Grundfähigkeitsversicherung nicht. Das ist der wichtigste Punkt des ganzen Themas und der Grund, warum die Entscheidung nicht über den Beitrag laufen darf.
Sind psychische Erkrankungen mitversichert?
In vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend – das ist der zentrale Kritikpunkt der Verbraucherzentrale. Manche Anbieter bieten Zusatzbausteine an. Lassen Sie sich genau zeigen, was dort abgesichert ist und was ausgeschlossen bleibt.
Wie lange muss eine Fähigkeit verloren sein, damit gezahlt wird?
Das steht im Bedingungswerk. Üblich sind ein Prognosezeitraum von sechs Monaten oder die Formulierung, dass der Verlust voraussichtlich dauerhaft sein muss. Beide Varianten kommen vor, und der Unterschied ist im Leistungsfall erheblich.
Kann ich später von der Grundfähigkeit in eine BU wechseln?
Nur mit neuer Gesundheitsprüfung, und die fällt mit zunehmendem Alter und Verschleiß selten besser aus. Wer absehbar in einen körperlich leichteren Beruf wechselt, sollte den Wechsel deshalb früh planen und die alte Absicherung erst nach der Annahme des neuen Vertrags beenden.