Suche

Fach­lich geprüft mit Fokus auf die im Stu­di­um wich­ti­gen The­men – Kranken‑, Haft­pflicht- und Haus­rat­schutz sowie die Mit­ver­si­che­rung über die Eltern.

Studentin beim Lernen – Versicherungen für Studenten

Als Stu­dent brau­chen Sie vor allem drei Din­ge: eine Kran­ken­ver­si­che­rung, eine Pri­vat­haft­pflicht und – sobald Sie eine eige­ne Woh­nung haben – eine Haus­rat­ver­si­che­rung. Vie­les davon läuft bis zu einem gewis­sen Alter noch kos­ten­los über Ihre Eltern. Wer ins Aus­land geht oder früh an spä­ter denkt, ergänzt Aus­lands­kran­ken- und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Die­ser Rat­ge­ber zeigt, was Sie wirk­lich brau­chen und wo Sie noch über die Fami­lie mit­ver­si­chert sind.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Eine Kran­ken­ver­si­che­rung ist Pflicht – bis 25 oft kos­ten­los über die Fami­li­en­ver­si­che­rung, sonst güns­tig als stu­den­ti­sche Krankenversicherung.
  • Die Pri­vat­haft­pflicht ist unver­zicht­bar – wäh­rend der Erst­aus­bil­dung meist noch über die Eltern mitversichert.
  • Eine eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung lohnt sich ab der ers­ten eige­nen Wohnung.
  • Für Aus­lands­se­mes­ter ist eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung wichtig.
  • Wer früh eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließt, sichert sich güns­ti­ge Bei­trä­ge und den guten Gesundheitszustand.

Ver­si­che­run­gen für Stu­den­ten – im Überblick

Ver­si­che­rung Für Stu­den­ten War­um
Kran­ken­ver­si­che­rung Pflicht ohne Nach­weis kei­ne Einschreibung
Pri­vat­haft­pflicht unver­zicht­bar oft noch über die Eltern abgedeckt
Haus­rat­ver­si­che­rung ab eige­ner Wohnung schützt die eige­ne Einrichtung
Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung bei Aus­lands­se­mes­ter gesetz­li­che KV zahlt im Aus­land nur begrenzt
Berufs­un­fä­hig­keit sinn­voll (früh) güns­tig und leicht bei jun­gem Alter

Wie viel Bud­get im Stu­di­um über­haupt zur Ver­fü­gung steht, klärt übri­gens unser BAföG-Rech­ner in einer Minu­te – und wer kei­nen BAföG-Anspruch hat, prüft den Wohn­geld-Rech­ner.

Wel­che Kran­ken­ver­si­che­rung gilt im Studium?

Ohne Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es kei­ne Ein­schrei­bung. Bis zum 25. Geburts­tag sind Sie meist bei­trags­frei über die Fami­li­en­ver­si­che­rung Ihrer Eltern gesetz­lich mit­ver­si­chert. Danach – oder wenn Sie zu viel neben­her ver­die­nen – greift die güns­ti­ge stu­den­ti­sche Kran­ken­ver­si­che­rung. Ab etwa 30 Jah­ren oder nach dem 14. Fach­se­mes­ter wird es teu­rer; dann kann je nach Situa­ti­on die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung eine Alter­na­ti­ve sein.

Pri­vat­haft­pflicht: unver­zicht­bar – oft über die Eltern

Die Pri­vat­haft­pflicht ist die wich­tigs­te Ver­si­che­rung über­haupt – sie zahlt, wenn Sie ande­ren einen Scha­den zufü­gen. Die gute Nach­richt: Wäh­rend der ers­ten Aus­bil­dung bzw. des Erst­stu­di­ums und meist bis 25 sind Sie in der Regel über die Fami­li­en­po­li­ce der Eltern mit­ver­si­chert. Prü­fen Sie das im Ver­trag. Trifft es nicht zu – etwa nach dem Erst­stu­di­um oder bei eige­ner Fami­lie – schlie­ßen Sie eine eige­ne, güns­ti­ge Poli­ce ab. Details für Stu­die­ren­de im Rat­ge­ber Pri­vat­haft­pflicht für Stu­den­ten.

Wann lohnt sich die Haus­rat­ver­si­che­rung für Studenten?

Sobald Sie eine eige­ne Woh­nung haben, schützt die Haus­rat­ver­si­che­rung Ihre Ein­rich­tung vor Feu­er, Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser und Sturm. Woh­nen Sie im Wohn­heim oder in einer WG, sind Sie unter Umstän­den noch über die Haus­rat­ver­si­che­rung der Eltern mit­ver­si­chert (Außen­ver­si­che­rung) – meist aber nur begrenzt und zeit­lich befris­tet. Mehr dazu im Rat­ge­ber Haus­rat­ver­si­che­rung für Stu­den­ten.

Die größ­te Ein­mal­be­las­tung beim Ein­zug ist meist nicht die Ein­rich­tung, son­dern die Kau­ti­on – üblich sind bis zu drei Monats­mie­ten ohne Betriebs­kos­ten­vor­aus­zah­lung. Wer die­ses Geld lie­ber ver­füg­bar behält, kann sie über eine Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung als Bürg­schaft stel­len. Das kos­tet aller­dings lau­fend Bei­trag, der nicht zurück­fließt – bei län­ge­rer Miet­dau­er ist die klas­si­sche Kau­ti­on meist günstiger.

Sinn­voll: Aus­land und frü­he Vorsorge

Häu­fig gestell­te Fragen

Wel­che Ver­si­che­run­gen braucht ein Stu­dent wirklich?

Pflicht ist die Kran­ken­ver­si­che­rung, unver­zicht­bar die Pri­vat­haft­pflicht. Ab der eige­nen Woh­nung kommt die Haus­rat­ver­si­che­rung hin­zu, bei Aus­lands­se­mes­tern eine Auslandskrankenversicherung.

Bin ich als Stu­dent über mei­ne Eltern mitversichert?

Häu­fig ja: Bei der Kran­ken­ver­si­che­rung meist bis 25 über die Fami­li­en­ver­si­che­rung, bei der Pri­vat­haft­pflicht wäh­rend des Erst­stu­di­ums über die Fami­li­en­po­li­ce. Prü­fen Sie die genau­en Bedin­gun­gen im Vertrag.

Was kos­tet die stu­den­ti­sche Krankenversicherung?

Sie ist deut­lich güns­ti­ger als der regu­lä­re Bei­trag und gilt, solan­ge Sie die Vor­aus­set­zun­gen (Alter, Fach­se­mes­ter) erfül­len. Danach steigt der Beitrag.

Brau­che ich als Stu­dent eine eige­ne Hausratversicherung?

Ab der ers­ten eige­nen Woh­nung ja. Im Wohn­heim oder in der WG sind Sie unter Umstän­den noch über die Eltern mit­ver­si­chert – aller­dings meist nur begrenzt.

Lohnt sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schon im Studium?

Ja. Je jün­ger und gesün­der Sie beim Abschluss sind, des­to güns­ti­ger der Bei­trag und des­to leich­ter die Gesund­heits­prü­fung. Ein frü­her Ein­stieg sichert die­se Vorteile.

Was gilt für ein Auslandssemester?

Inner­halb der EU hilft die euro­päi­sche Ver­si­cher­ten­kar­te begrenzt wei­ter. Für Sicher­heit – und außer­halb der EU – ist eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung mit Rück­trans­port wichtig.

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen