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Pri­vat­haft­pflicht für Stu­den­ten: Wann Du über die Eltern mit­ver­si­chert bist

Aktualisiert: 26. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 25. April 2023
Studentin, die einen Plan für ihre Versicherungen erstellt und Angebote vergleicht.

Pri­vat­haft­pflicht für Stu­den­ten: Wann Du über die Eltern mit­ver­si­chert bist

Vie­le Stu­die­ren­de sind über die Pri­vat­haft­pflicht der Eltern mit­ver­si­chert – aber nicht in jeder Situa­ti­on. Hier erfährst Du, wann der Schutz der Eltern greift, wann Du einen eige­nen, güns­ti­gen Tarif brauchst und wor­auf es ankommt.

Aktua­li­siert am 26.06.2026
Fach­lich geprüft von Andre­as Quast
Ver­si­che­rungs­mak­ler (§ 34d GewO)


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Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Über die Eltern mit­ver­si­chert bist Du meist wäh­rend der ers­ten Aus­bil­dung bzw. des Erst­stu­di­ums – oft mit Altersgrenze.
  • Ein eige­ner Ver­trag wird nötig nach abge­schlos­se­ner Erst­aus­bil­dung, im Zweit­stu­di­um oder bei län­ge­rer Berufstätigkeit.
  • Güns­tig: Stu­den­ten-Tari­fe gibt es schon ab weni­gen Euro im Jahr.
  • Wich­tig: auch im Aus­lands­se­mes­ter und in der WG auf aus­rei­chen­den Schutz achten.

Wann Du über die Eltern mit­ver­si­chert bist

In der Fami­li­en-Pri­vat­haft­pflicht der Eltern sind unver­hei­ra­te­te Kin­der meist so lan­ge mit­ver­si­chert, wie sie sich in der ers­ten Berufs­aus­bil­dung oder im Erst­stu­di­um befin­den – teils gilt zusätz­lich eine Alters­gren­ze. Ein zeit­lich begrenz­ter Über­gang (z. B. zwi­schen Bache­lor und Mas­ter oder vor Aus­bil­dungs­be­ginn) ist oft mit­ge­deckt. Sobald die Erst­aus­bil­dung abge­schlos­sen ist oder Du dau­er­haft erwerbs­tä­tig bist, endet der Schutz.

Wann Du einen eige­nen Ver­trag brauchst

  • Nach abge­schlos­se­ner ers­ter Berufs­aus­bil­dung bzw. abge­schlos­se­nem Erststudium.
  • Im Zweit­stu­di­um oder bei län­ge­rer Voll­zeit-Berufs­tä­tig­keit zwischendurch.
  • Wenn Du ver­hei­ra­tet bist oder in einer ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaft lebst.
  • Im Zwei­fel: einen Blick in die Bedin­gun­gen der elter­li­chen Poli­ce werfen.

Was Stu­die­ren­de beach­ten sollten

Ein eige­ner Stu­den­ten-Tarif ist güns­tig (oft nur weni­ge Euro im Jahr) und soll­te eine hohe Deckungs­sum­me sowie Miet­sach­schä­den (für die WG oder Woh­nung) bie­ten. Wel­che Fak­to­ren den Preis bestim­men, liest Du unter Pri­vat­haft­pflicht Kos­ten.

Check­lis­te für Studierende

  • Prü­fen, ob noch Schutz über die Eltern besteht (Erststudium/Altersgrenze).
  • Bei eige­nem Ver­trag: hohe Deckungs­sum­me und Miet­sach­schä­den wählen.
  • Gel­tungs­dau­er für ein mög­li­ches Aus­lands­se­mes­ter beachten.

Ein­ga­ben blei­ben auf die­ser Sei­te – der Ver­gleich öff­net kei­nen neu­en Tab.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Pri­vat­haft­pflicht für Studenten

Meist ja, solan­ge sie sich in der ers­ten Berufs­aus­bil­dung oder im Erst­stu­di­um befin­den und unver­hei­ra­tet sind – oft mit Alters­gren­ze. Danach oder im Zweit­stu­di­um ist ein eige­ner Ver­trag nötig.

Nach abge­schlos­se­ner Erst­aus­bil­dung bzw. Erst­stu­di­um, im Zweit­stu­di­um, bei län­ge­rer Berufs­tä­tig­keit oder wenn Du ver­hei­ra­tet bist.

Stu­den­ten-Tari­fe sind güns­tig und schon ab weni­gen Euro im Jahr zu haben. Wich­tig ist eine hohe Deckungs­sum­me statt des nied­rigs­ten Beitrags.

Vie­le Tari­fe bie­ten welt­wei­ten Schutz für einen bestimm­ten Zeit­raum. Vor einem län­ge­ren Aus­lands­se­mes­ter lohnt der Blick in die Bedin­gun­gen zur Geltungsdauer.

Ja, eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht gilt auch in der WG. Ach­te zusätz­lich auf Miet­sach­schä­den für Schä­den an der gemie­te­ten Wohnung.

Schä­den im rein pri­va­ten Bereich deckt die Pri­vat­haft­pflicht. Für beruf­li­che Tätig­kei­ten gilt sie in der Regel nicht – dafür haf­tet meist der Arbeit­ge­ber oder es braucht eine Berufshaftpflicht.

Andreas Quast, Versicherungsexperte
Andre­as Quast
Fach­lich prü­fen­de Exper­ten­per­son · versicherungsvergleiche.de

Stu­die­ren­de soll­ten zuerst prü­fen, ob sie noch über die Eltern mit­ver­si­chert sind. Nach dem Erst­stu­di­um oder im Zweit­stu­di­um braucht es einen eige­nen Tarif – der ist aber güns­tig. Wich­tig sind eine hohe Deckungs­sum­me und Miet­sach­schä­den.“ Aktua­li­siert und fach­lich geprüft am 26.06.2026.


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