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Wie vie­le pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen darf man haben?

Es gibt grund­sätz­lich kei­ne gesetz­li­che Begren­zung dafür, wie vie­le pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen man haben darf. Jeder Ver­si­che­rungs­neh­mer kann so vie­le Unfall­ver­si­che­run­gen abschlie­ßen, wie er möch­te und für not­wen­dig hält.

Aller­dings soll­te man beden­ken, dass eine Über­ab­si­che­rung nicht sinn­voll ist und auch mit höhe­ren Kos­ten ver­bun­den sein kann. Eine sorg­fäl­ti­ge Ana­ly­se der indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und Risi­ken kann hel­fen, fest­zu­stel­len, ob meh­re­re Unfall­ver­si­che­run­gen not­wen­dig und sinn­voll sind.

Es ist auch wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und Leis­tun­gen der ein­zel­nen Unfall­ver­si­che­run­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass sie den indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen und Bedürf­nis­sen ent­spre­chen und sich nicht gegen­sei­tig ausschließen.

Es kann auch vor­kom­men, dass bestimm­te Ver­si­che­rungs­an­bie­ter eine Begren­zung der Ver­si­che­rungs­sum­me oder der Leis­tun­gen vor­se­hen, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer bereits über eine oder meh­re­re Unfall­ver­si­che­run­gen ver­fügt. In die­sem Fall soll­te man sich im Vor­feld genau über die Bedin­gun­gen und Ein­schrän­kun­gen informieren.

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