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Wer soll­te eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung abschließen?

Grund­sätz­lich ist eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung für jeden sinn­voll.

Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kann aber ins­be­son­de­re für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen sinn­voll sein, die einem erhöh­ten Unfall­ri­si­ko aus­ge­setzt sind und/oder kei­ne aus­rei­chen­de Absi­che­rung durch ande­re Ver­si­che­run­gen haben. Zu die­sen Per­so­nen­grup­pen kön­nen bei­spiels­wei­se gehören:

  • Berufs­tä­ti­ge, die in gefähr­li­chen Beru­fen arbei­ten, wie z.B. Bau­ar­bei­ter, Dach­de­cker oder Feuerwehrleute
  • Per­so­nen, die viel Zeit im Stra­ßen­ver­kehr ver­brin­gen, z.B. als Berufs­kraft­fah­rer oder Vielfahrer
  • Per­so­nen, die risi­ko­rei­che Hob­bys oder Sport­ar­ten aus­üben, wie z.B. Extrem­sport­ler oder Fallschirmspringer
  • Fami­li­en mit Kin­dern, die oft drau­ßen spie­len oder an Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten teilnehmen
  • Per­so­nen, die kei­ne gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung haben, wie z.B. Selbst­stän­di­ge oder Freiberufler
  • Rent­ner, die noch aktiv und sport­lich sind und somit ein höhe­res Unfall­ri­si­ko haben

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kein Ersatz für eine Kran­ken­ver­si­che­rung oder eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist. Die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten eben­falls in Betracht gezo­gen wer­den, um im Fal­le von Krank­heit oder Arbeits­un­fä­hig­keit abge­si­chert zu sein.

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