Auch die beste Unfallversicherung erbringt nicht nach jedem Unfall eine Leistung. Wenn Sie nach einem Unfall wieder vollständig genesen sind, werden keine Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung erbracht.
Auch bei z.B. folgenden Ereignissen wird keine Leistung aus der Privaten Unfallversicherung erbracht:
Alkohol- und Drogeneinfluss:
Wenn nicht anders im Vertrag vereinbart, dann sind Unfälle, deren Ursache darin liegt, dass Sie alkoholisiert waren oder unter Drogen standen, von einer Leistung ausgenommen.
Je nach Versicherungsunternehmen gelten allerdings unterschiedlich hohe Promillegrenzen für eine Leistungsfreiheit.
Unfälle bei Ausübung einer Straftat:
Wer eine Straftat verübt und hierbei — oder während der Vorbereitung – durch einen Unfall verletzt wird, erhält keine Leistung aus seiner Privaten Unfallversicherung.
Rennsport:
Regelmäßig ausgeschlossen ist die Teilnahme an Auto- oder Motorradrennen.
Ohne besondere Vereinbarung sind vom Versicherungsschutz u.a. auch folgende Ereignisse ausgeschlossen:
- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
- Unfälle, die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet;
- Unfälle, die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
- Unfälle, die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
- Unfälle, die dadurch entstehen, dass der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
- Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden;
- Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
- Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper)
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
- Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)
- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen;
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen