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Hat ein Anhän­ger ein Fahrzeugbrief?

Ja, ein Anhän­ger hat in der Regel einen Fahr­zeug­brief, der auch als Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II bezeich­net wird. In die­sem Doku­ment sind wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über den Anhän­ger, wie z.B. tech­ni­sche Daten, Eigen­tü­mer­in­for­ma­tio­nen und Zulas­sungs­da­ten enthalten.

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