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Ist ein Bootstrai­ler zulassungspflichtig?

Ja, in Deutsch­land ist ein Bootstrai­ler zulas­sungs­pflich­tig, wenn er für den öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr genutzt wird. Das bedeu­tet, dass der Trai­ler bei der zustän­di­gen Zulas­sungs­stel­le ange­mel­det und mit einem ent­spre­chen­den Kenn­zei­chen ver­se­hen wer­den muss.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass ein Bootstrai­ler auch dann zulas­sungs­pflich­tig ist, wenn er nur tem­po­rär im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr genutzt wird, wie z.B. für den Trans­port des Boo­tes zum Hafen oder zur Werft. Für die­se Fäl­le gibt es jedoch die Mög­lich­keit, auch ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen oder ein Aus­fuhr­kenn­zei­chen zu ver­wen­den, wel­che eine begrenz­te Gül­tig­keit haben und nur für den Zeit­raum der Nut­zung im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr gelten.

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