Ja, in Deutschland ist ein Bootstrailer zulassungspflichtig, wenn er für den öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird. Das bedeutet, dass der Trailer bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet und mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen werden muss.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Bootstrailer auch dann zulassungspflichtig ist, wenn er nur temporär im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, wie z.B. für den Transport des Bootes zum Hafen oder zur Werft. Für diese Fälle gibt es jedoch die Möglichkeit, auch ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden, welche eine begrenzte Gültigkeit haben und nur für den Zeitraum der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr gelten.