Versichert in der Anhänger Versicherung ist generell der Versicherungsnehmer. Mitversichert sind in der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und die berechtigten Fahrer des Anhängers.
Für den Fall, dass das Fahrzeug entwendet wird, ist auch der Dieb in den Versicherungsschutz eingeschlossen, der Versicherer hat aber einen Regressanspruch gegen diesen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung befriedigt begründete Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete ab.
Sie übernimmt dazu:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen wie:
Personenschäden (z.B. Verletzung, Tod)
Sachschäden (z.B. Beschädigung, Zerstörung)
Vermögensschäden (Schäden die keine Personen- oder Sachschäden sind) - Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört
Die Fahrzeug-Versicherung unterscheidet man in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die beiden Formen unterscheiden sich allerdings hinsichtlich ihres Versicherungsumfanges deutlich.
Bei der Teilkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert durch:
- Brand oder Explosion
- Entwendung (auch versuchter Diebstahl)
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Bruch der Verglasung
- Haarwild-Unfälle (z.B. Hase, Reh, Wildschwein)
- Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluss
Bei der Vollkaskoversicherung wird darüber hinaus Versicherungsschutz geboten für:
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (auch bei Eigenverschulden)
- Schäden die durch mutwillige Handlungen fremder Personen verursacht werden
Die Insassenunfall-Versicherung bietet dem Fahrer und den Insassen eines Kfz Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Beladen und Entladen sowie dem Abstellen eines Kfz oder Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind ebenfalls mitversichert.
Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem Unfall geführt hat oder nicht.
Üblicherweise werden Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vereinbart.
Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet der Auto-Schutzbrief Service- und Kostenersatz u.a. für folgende Fälle:
- Pannen und Unfallhilfe
- Abschleppen des Kfz
- Bergung nach einer Panne / Unfall
- Arzneimittelversand
- Kinderrückholung
- Krankenrücktransport
- Reiserückrufservice
- Hilfe im Todesfall
- Vermittlung ärztlicher Betreuung in Ausland
- Übernachtungskosten bei Panne / Unfall
- Mietwagen bei Panne / Unfall
- Ersatzteilversand