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Was zahlt die Anhän­ger Versicherung?

Ver­si­chert in der Anhän­ger Ver­si­che­rung ist gene­rell der Ver­si­che­rungs­neh­mer. Mit­ver­si­chert sind in der Regel auch der Fahr­zeug­hal­ter, der Eigen­tü­mer und die berech­tig­ten Fah­rer des Anhängers.

Für den Fall, dass das Fahr­zeug ent­wen­det wird, ist auch der Dieb in den Ver­si­che­rungs­schutz ein­ge­schlos­sen, der Ver­si­che­rer hat aber einen Regress­an­spruch gegen diesen.

Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung befrie­digt begrün­de­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che und wehrt unbe­grün­de­te ab.

Sie über­nimmt dazu:

  • Die Prü­fung der Haf­tungs­fra­ge (ob und in wel­cher Höhe Ver­pflich­tung zum Scha­den­er­satz besteht)
  • Die Wie­der­gut­ma­chung des Scha­dens bei berech­tig­ten Ansprü­chen wie:
    Per­so­nen­schä­den (z.B. Ver­let­zung, Tod)
    Sach­schä­den (z.B. Beschä­di­gung, Zerstörung)
    Ver­mö­gens­schä­den (Schä­den die kei­ne Per­so­nen- oder Sach­schä­den sind)
  • Die Abwehr unbe­rech­tig­ter Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, wozu auch die Füh­rung und Kos­ten­über­nah­me eines Pro­zes­ses gehört

Die Fahr­zeug-Ver­si­che­rung unter­schei­det man in Teil­kas­ko- und Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Die bei­den For­men unter­schei­den sich aller­dings hin­sicht­lich ihres Ver­si­che­rungs­um­fan­ges deutlich.

Bei der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung sind Schä­den am eige­nen Fahr­zeug ver­si­chert durch:

  • Brand oder Explosion
  • Ent­wen­dung (auch ver­such­ter Diebstahl)
  • Unmit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Überschwemmung
  • Bruch der Verglasung
  • Haar­wild-Unfäl­le (z.B. Hase, Reh, Wildschwein)
  • Brand und Ver­schmo­ren der Ver­ka­be­lung durch Kurzschluss

Bei der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung wird dar­über hin­aus Ver­si­che­rungs­schutz gebo­ten für:

  • Unfall­schä­den am eige­nen Fahr­zeug (auch bei Eigenverschulden)
  • Schä­den die durch mut­wil­li­ge Hand­lun­gen frem­der Per­so­nen ver­ur­sacht werden

Die Insas­sen­un­fall-Ver­si­che­rung bie­tet dem Fah­rer und den Insas­sen eines Kfz Ver­si­che­rungs­schutz bei Unfäl­len im Zusam­men­hang mit dem Len­ken, Benut­zen, Bela­den und Ent­la­den sowie dem Abstel­len eines Kfz oder Anhängers.

Unfäl­le beim Ein- und Aus­stei­gen sind eben­falls mitversichert.

Ver­si­che­rungs­schutz besteht unab­hän­gig davon, ob eige­nes Ver­schul­den zu dem Unfall geführt hat oder nicht.

Übli­cher­wei­se wer­den Leis­tun­gen für den Inva­li­di­täts- oder Todes­fall ver­ein­bart. 

Für Not­fäl­le bei Fahr­ten mit dem Kfz bie­tet der Auto-Schutz­brief Service- und Kos­ten­er­satz u.a. für fol­gen­de Fälle:

  • Pan­nen und Unfallhilfe
  • Abschlep­pen des Kfz
  • Ber­gung nach einer Pan­ne / Unfall
  • Arz­nei­mit­tel­ver­sand
  • Kin­der­rück­ho­lung
  • Kran­ken­rück­trans­port
  • Rei­se­rück­ruf­ser­vice
  • Hil­fe im Todesfall
  • Ver­mitt­lung ärzt­li­cher Betreuung in Ausland
  • Über­nach­tungs­kos­ten bei Pan­ne / Unfall
  • Miet­wa­gen bei Pan­ne / Unfall
  • Ersatz­teil­ver­sand

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