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Sind Pfer­de­an­hän­ger versicherungspflichtig?

Pfer­de­an­hän­ger gehö­ren in die Kate­go­rie der soge­nann­ten Sport­ge­rä­te­an­hän­ger, und sind gesetz­lich von der Ver­si­che­rungs­pflicht aus­ge­nom­men, wenn der Pfer­de­an­hän­ger aus­schließ­lich pri­vat genutzt wird und ein grü­nes Kfz Kenn­zei­chen bei der Kfz Zulas­sung erhal­ten hat.

Sofern der Pfer­de­an­hän­ger mit einem Zug­fahr­zeug ver­bun­den ist, ist die­ser über die Kfz-Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs mitversichert.

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