Pferdeanhänger gehören in die Kategorie der sogenannten Sportgeräteanhänger, und sind gesetzlich von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn der Pferdeanhänger ausschließlich privat genutzt wird und ein grünes Kfz Kennzeichen bei der Kfz Zulassung erhalten hat.
Sofern der Pferdeanhänger mit einem Zugfahrzeug verbunden ist, ist dieser über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert.