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Was brau­che ich um einen Bootstrai­ler zulassen?

Um einen Bootstrai­ler zuzu­las­sen, benö­ti­gen Sie die fol­gen­den Dokumente:

  1. Fahr­zeug­brief des Anhän­gers: Der Fahr­zeug­brief ent­hält wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über den Anhän­ger, wie z.B. das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht, die Abmes­sun­gen, die Fahr­ge­stell­num­mer und den Hersteller.
  2. Ver­si­che­rungs­nach­weis: Es ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, dass jeder Anhän­ger in Deutsch­land eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben muss. Bevor Sie den Anhän­ger zulas­sen kön­nen, müs­sen Sie eine Ver­si­che­rung abschlie­ßen und einen Nach­weis dar­über erbrin­gen mit­tels einer eVB-Num­mer.
  3. TÜV-Beschei­ni­gung: Anhän­ger, die für den öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen sind, müs­sen regel­mä­ßig zur Haupt­un­ter­su­chung (HU) beim TÜV oder einer auto­ri­sier­ten Prüf­or­ga­ni­sa­ti­on vor­ge­führt wer­den. Die TÜV-Beschei­ni­gung ent­hält Infor­ma­tio­nen über den letz­ten HU-Ter­min und bestä­tigt, dass der Anhän­ger den Sicher­heits­stan­dards entspricht.
  4. Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II des Zug­fahr­zeugs: In der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II des Zug­fahr­zeugs ist ver­merkt, wel­che Anhän­ger das Zug­fahr­zeug zie­hen darf.
  5. Per­sön­li­cher Aus­weis oder Rei­se­pass: Um den Anhän­ger zuzu­las­sen, müs­sen Sie sich als Eigen­tü­mer oder Hal­ter des Anhän­gers ausweisen.

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