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Was brauche ich um einen Bootstrailer zulassen?

Aktualisiert: 07. August 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Für die Zulassung eines Bootstrailers benötigen Sie eine eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung), den Fahrzeugbrief, eine gültige TÜV-Bescheinigung und einen Personalausweis. Die Haftpflichtversicherung ist dabei gesetzlich verpflichtend und bildet die Grundvoraussetzung – ohne eVB-Nummer wird keine Zulassungsstelle die Anmeldung bearbeiten.

Für die Zulas­sung eines Bootstrai­lers benö­ti­gen Sie eine eVB-Num­mer (Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung), den Fahr­zeug­brief, eine gül­ti­ge TÜV-Beschei­ni­gung und einen Per­so­nal­aus­weis. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist dabei gesetz­lich ver­pflich­tend und bil­det die Grund­vor­aus­set­zung – ohne eVB-Num­mer wird kei­ne Zulas­sungs­stel­le die Anmel­dung bearbeiten.

Erfor­der­li­che Doku­men­te für die Bootstrailer-Zulassung

Für die erfolg­rei­che Anmel­dung bei der Zulas­sungs­stel­le benö­ti­gen Sie fol­gen­de Unterlagen:

  • eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung): Sie erhal­ten die­se sofort nach Abschluss der Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Num­mer ist 30 Tage lang gül­tig und berech­tigt zur Zulas­sung – ohne die­sen Nach­weis wird die Anmel­dung abgelehnt.
  • Fahr­zeug­brief (Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II): Ent­hält alle tech­ni­schen Daten des Bootstrai­lers wie zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht, Abmes­sun­gen, Fahr­ge­stell­num­mer und Her­stel­ler­an­ga­ben. Bei Neu­kauf stellt der Her­stel­ler oder Ver­käu­fer die­ses Doku­ment aus.
  • TÜV-Beschei­ni­gung (Hauptuntersuchung/HU): Neue Bootstrai­ler benö­ti­gen vor der Zulas­sung eine Erst-HU. Danach ist die Wie­der­ho­lung alle zwei Jah­re erfor­der­lich. Die Beschei­ni­gung bestä­tigt die Ver­kehrs­taug­lich­keit des Anhängers.
  • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung des Zug­fahr­zeugs (Teil II): Über­prü­fen Sie die ein­ge­tra­ge­ne zuläs­si­ge Anhän­ge­last Ihres Pkw oder Trans­por­ters – die­se muss dem Gewicht des Bootstrai­lers ent­spre­chen, da sonst kei­ne Zulas­sung erfolgt.
  • Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass: Zur Iden­ti­fi­ka­ti­on als Hal­ter erforderlich.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung und ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Voraussetzungen

Bei einem regu­lär zuge­las­se­nen Bootstrai­ler ist die Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich ver­pflich­tend (§ 1 Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz). Sie deckt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che Drit­ter ab, wenn der Bootstrai­ler Per­so­nen oder Sach­schä­den ver­ur­sacht. Ver­si­che­rer tari­fie­ren ihn wie jeden ande­ren Anhän­ger nach Gewicht: Die Kos­ten lie­gen bei ca. 35–90 Euro jähr­lich (Stand 2026). Wird der Trai­ler dage­gen als rei­ner Sport­an­hän­ger mit grü­nem Kenn­zei­chen geführt, ent­fällt die Ver­si­che­rungs­pflicht – dann ist eine frei­wil­li­ge Poli­ce rat­sam, weil im abge­kop­pel­ten Zustand kein Schutz über das Zug­fahr­zeug besteht. Zusätz­lich zur Pflicht­ver­si­che­rung emp­feh­len wir eine Kas­ko­ver­si­che­rung, die Beschä­di­gun­gen am Bootstrai­ler selbst (Dieb­stahl, Unfall­schä­den, Van­da­lis­mus) abdeckt – beson­ders wert­voll bei hoch­wer­ti­gen oder neu­en Bootstrai­lern. Die eVB-Num­mer erhal­ten Sie digi­tal und kön­nen die­se sofort zur Zulas­sung nutzen.

Ablauf der Zulas­sung bei der Zulassungsstelle

Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min bei der zustän­di­gen Zulas­sungs­stel­le Ihres Wohn­or­tes und brin­gen Sie alle Ori­gi­nal­un­ter­la­gen mit. Die Bear­bei­tung dau­ert in der Regel 1–2 Stun­den. Sie erhal­ten dann die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I, ein amt­li­ches Kenn­zei­chen und den Zulas­sungs­schein. Nach erfolg­rei­cher Zulas­sung ist der Bootstrai­ler ver­si­chert und darf sofort im Stra­ßen­ver­kehr genutzt wer­den. Wich­tig: Bewah­ren Sie den Zulas­sungs­schein und die Ver­si­che­rungs­be­schei­ni­gung immer im Fahr­zeug auf.

Prak­ti­sche Check­lis­te zur Vorbereitung

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen und eVB-Num­mer direkt anfordern
  • Fahr­zeug­brief beim Her­stel­ler oder Vor­be­sit­zer einholen
  • TÜV-Ter­min für Erst-HU ver­ein­ba­ren (ca. 2–3 Wochen vor­aus planen)
  • Zug­kraft des eige­nen Fahr­zeugs prü­fen und mit Bootstrai­ler-Gewicht abgleichen
  • Ter­min bei der Zulas­sungs­stel­le buchen (län­ge­re War­te­zei­ten möglich)
  • Alle Ori­gi­nal­un­ter­la­gen zusam­men­stel­len und kontrollieren
  • Zulas­sungs­schein, Kenn­zei­chen und Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen sicher lagern
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