Versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Beschäftigten, also Arbeitnehmer und Arbeiter sowie Auszubildende.
Daneben sind auch die nachfolgenden Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert:
- Kinder im Kindergarten oder Kindertagesstätte
- Schüler
- Studenten
- Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Mitarbeiter/innen von Hilfsorganisationen
- Entwicklungshelfer
- ehrenamtlich Tätige wie z.B. freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk, Arbeiterwohlfahrt
- Lebensretter
- Blutspender
- Zeugen
- Schöffen
Unternehmer bzw. Selbständige sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert. Diese können sich aber freiwillig und gegen eigenständigen Beitrag in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.