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Ist jeder gesetz­lich unfallversichert?

Ver­si­chert in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind alle Beschäf­tig­ten, also Arbeit­neh­mer und Arbei­ter sowie Auszubildende.

Dane­ben sind auch die nach­fol­gen­den Per­so­nen in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung versichert:

  • Kin­der im Kin­der­gar­ten oder Kindertagesstätte
  • Schü­ler
  • Stu­den­ten
  • Per­so­nen in der beruf­li­chen Aus- und Fortbildung
  • Mitarbeiter/innen von Hilfsorganisationen
  • Ent­wick­lungs­hel­fer
  • ehren­amt­lich Täti­ge wie z.B. frei­wil­li­ge Feu­er­wehr, Deut­sches Rotes Kreuz, Tech­ni­sches Hilfs­werk, Arbeiterwohlfahrt
  • Lebens­ret­ter
  • Blut­spen­der
  • Zeu­gen
  • Schöf­fen

Unter­neh­mer bzw. Selb­stän­di­ge sind nicht in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert. Die­se kön­nen sich aber frei­wil­lig und gegen eigen­stän­di­gen Bei­trag in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung versichern.

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