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Ist jeder gesetzlich unfallversichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 27. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, nicht jeder ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt primär Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler und ehrenamtlich Tätige während ihrer beruflichen Tätigkeit und auf dem Arbeitsweg. Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich ausgeschlossen – können sich aber freiwillig versichern.

Nein, nicht jeder ist auto­ma­tisch gesetz­lich unfall­ver­si­chert. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung schützt pri­mär Arbeit­neh­mer, Aus­zu­bil­den­de, Schü­ler und ehren­amt­lich Täti­ge wäh­rend ihrer beruf­li­chen Tätig­keit und auf dem Arbeits­weg. Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Geschäfts­füh­rer von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen – kön­nen sich aber frei­wil­lig versichern.

Wer ist pflicht­ver­si­chert in der gesetz­li­chen Unfallversicherung?

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist Teil des deut­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tems und schützt Ver­si­cher­te vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Arbeits­un­fäl­len, Berufs­er­kran­kun­gen und Wege­un­fäl­len. Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt auto­ma­tisch mit Auf­nah­me der Tätig­keit – ohne zusätz­li­che Bei­trags­zah­lung des Ver­si­cher­ten. Die­se Per­so­nen­grup­pen gehö­ren zur Pflichtversicherung:

  • Arbeit­neh­mer und Arbei­ter: Alle abhän­gig Beschäf­tig­ten im pri­va­ten und öffent­li­chen Dienst
  • Aus­zu­bil­den­de und Prak­ti­kan­ten: Wäh­rend der beruf­li­chen Aus­bil­dung und prak­ti­schen Phasen
  • Schü­ler und Stu­den­ten: Auf dem Schul­weg, wäh­rend des Unter­richts und in Hochschuleinrichtungen
  • Kin­der in Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen: Kin­der­gar­ten und Kindertagesstätten
  • Ehren­amt­lich Täti­ge: Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr, Deut­sches Rotes Kreuz, Tech­ni­sches Hilfs­werk und ähn­li­che Organisationen
  • Blut- und Organ­spen­der: Wäh­rend der Spen­de und auf dem Weg zur Entnahmestelle
  • Schu­lungs­teil­neh­mer: In beruf­li­chen Umschu­lungs­maß­nah­men und Reha-Programmen

Ver­si­che­rungs­lü­cken bei Selbst­stän­di­gen und Unternehmern

Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler, Geschäfts­füh­rer von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten und Ein­zel­un­ter­neh­mer sind nicht auto­ma­tisch gesetz­lich unfall­ver­si­chert. Das bedeu­tet: Bei einem Arbeits­un­fall oder einer Berufs­er­kran­kung fal­len alle Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lung, Reha­bi­li­ta­ti­on und even­tu­el­le Ein­kom­mens­aus­fäl­le selbst an – ohne staat­li­che Hil­fe. Beson­ders Unter­neh­mer mit gefähr­li­chen oder kör­per­lich anspruchs­vol­len Tätig­kei­ten soll­ten die­se Ver­si­che­rungs­lü­cke ernst nehmen.

Aller­dings kön­nen Selbst­stän­di­ge sich frei­wil­lig in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ver­si­chern und zah­len dabei den voll­stän­di­gen Bei­trag selbst (ca. 2–5 % des Ein­kom­mens je nach Bran­che). Alter­na­tiv oder zusätz­lich emp­fiehlt sich eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung, die fle­xi­bler ist und höhe­re Leis­tun­gen bie­tet. Vie­le Unter­neh­mer kom­bi­nie­ren bei­de Vari­an­ten für opti­ma­len Schutz.

Prak­ti­sche Tipps und Check­lis­te für den rich­ti­gen Schutz

  • Ver­si­che­rungs­sta­tus klä­ren: Erfra­gen Sie bei Ihrem Arbeit­ge­ber oder der zustän­di­gen Berufs­ge­nos­sen­schaft Ihren Status
  • Arbeits­un­fäl­le sofort mel­den: Unfäl­le müs­sen dem Arbeit­ge­ber und der Unfall­kas­se unver­züg­lich gemel­det wer­den – wich­tig für Leistungsansprüche
  • Wege­un­fäl­le doku­men­tie­ren: Der direk­te Weg zur Arbeit und zurück ist mit­ver­si­chert – Details notie­ren und berichten
  • Frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung prü­fen: Selbst­stän­di­ge soll­ten Kos­ten und Nut­zen mit ihrer Berufs­ge­nos­sen­schaft durchrechnen
  • Leis­tun­gen ken­nen: Heil­be­hand­lung, Reha-Maß­nah­men, Ver­letz­ten­ren­te und Hin­ter­blie­be­nen­leis­tun­gen sind abgedeckt
  • Pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung prü­fen: Für höhe­re Inva­li­di­täts­schutz und Leis­tun­gen beson­ders sinnvoll
  • Ver­si­che­rungs­nach­weis bewah­ren: Doku­men­tie­ren Sie Ihre frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung als Unternehmer
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