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Wann greift die Anhängerversicherung?

Eine Anhän­ger Ver­si­che­rung greift in der Regel, wenn der Anhän­ger einen Scha­den an Drit­ten ver­ur­sacht. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung für Schä­den auf­kommt, die durch den Anhän­ger an Per­so­nen oder Sachen ver­ur­sacht wur­den. Zum Bei­spiel, wenn der Anhän­ger bei einem Unfall Schä­den an einem ande­ren Fahr­zeug ver­ur­sacht oder eine Per­son verletzt.

Die Anhän­ger Ver­si­che­rung kann je nach indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­rung auch Schä­den am eige­nen Anhän­ger abdecken.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Anhän­ger Ver­si­che­rung nicht für Schä­den am Zug­fahr­zeug oder an der trans­por­tier­ten Ladung auf­kommt. Für Schä­den am Zug­fahr­zeug ist in der Regel eine sepa­ra­te Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich, wäh­rend für die trans­por­tier­te Ladung eine sepa­ra­te Trans­port­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann.

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