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Was tun wenn die Unfall­ver­si­che­rung nicht zah­len will?

Wenn die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gert, obwohl man der Mei­nung ist, dass der Unfall unter den Ver­si­che­rungs­schutz fällt, soll­te man als ers­tes die Grün­de für die Ableh­nung der Zah­lung erfra­gen. Es ist wich­tig, dass man sich schrift­lich oder per E‑Mail mit dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men in Ver­bin­dung setzt, um die genau­en Grün­de für die Ableh­nung der Zah­lung zu erfahren.

Wenn man der Mei­nung ist, dass die Ver­si­che­rung zu Unrecht die Zah­lung ver­wei­gert, kann man fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Wider­spruch ein­le­gen: Man kann schrift­lich Wider­spruch gegen die Ent­schei­dung des Ver­si­che­rers ein­le­gen und die Grün­de für die Ableh­nung der Zah­lung erläu­tern. Es ist rat­sam, hier­bei auch ent­spre­chen­de Nach­wei­se und Bele­ge beizufügen.
  2. Bera­tung durch einen Rechts­an­walt: Wenn der Wider­spruch nicht erfolg­reich ist, kann man sich an einen Rechts­an­walt wen­den, der sich auf Ver­si­che­rungs­recht spe­zia­li­siert hat, um die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten zu prü­fen und gege­be­nen­falls wei­te­re Schrit­te einzuleiten.
  3. Beschwer­de bei der zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de: Wenn man der Mei­nung ist, dass die Ver­si­che­rung gegen gesetz­li­che Bestim­mun­gen oder die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ver­sto­ßen hat, kann man sich auch an die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de wen­den und eine Beschwer­de einreichen.

Es ist wich­tig, alle Schrit­te schrift­lich zu doku­men­tie­ren und sich gege­be­nen­falls von einem Rechts­an­walt bera­ten zu las­sen, um die eige­nen Inter­es­sen best­mög­lich zu vertreten.

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