Grundsätzlich darf jeder Autofahrer auch einen Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ziehen, sofern er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, zu denen auch Anhänger bis 750 kg zählen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und des Anhängers zusammen nicht mehr als 3,5 Tonnen betragen darf. Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als 750 kg ist oder das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3,5 Tonnen überschreitet, ist eine andere Fahrerlaubnisklasse oder ein Anhängerführerschein erforderlich.