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Wer darf Anhän­ger bis 750 kg fahren?

Grund­sätz­lich darf jeder Auto­fah­rer auch einen Anhän­ger bis 750 kg zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht zie­hen, sofern er im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis der Klas­se B ist. Die Fahr­erlaub­nis der Klas­se B berech­tigt zum Füh­ren von Fahr­zeu­gen mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von bis zu 3,5 Ton­nen, zu denen auch Anhän­ger bis 750 kg zählen.

Es ist jedoch zu beach­ten, dass die zuläs­si­ge Gesamt­mas­se des Zug­fahr­zeugs und des Anhän­gers zusam­men nicht mehr als 3,5 Ton­nen betra­gen darf. Wenn das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Anhän­gers grö­ßer als 750 kg ist oder das Gesamt­ge­wicht von Zug­fahr­zeug und Anhän­ger zusam­men 3,5 Ton­nen über­schrei­tet, ist eine ande­re Fahr­erlaub­nis­klas­se oder ein Anhän­ger­füh­rer­schein erforderlich.

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