Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II (auch bekannt als Hartz IV) erhalten, können Sie in der Regel einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Hausratversicherung stellen. Die Kosten für die Hausratversicherung können als zusätzlicher Bedarf im Rahmen der Leistungen für Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden, wenn sie als angemessen und notwendig erachtet werden.
Der genaue Prozess und die Bedingungen für die Übernahme der Kosten für die Hausratversicherung können je nach Bundesland und örtlichem Jobcenter variieren. Es ist ratsam, sich an das zuständige Jobcenter zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten und einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Hausratversicherung zu stellen.