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Wer zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Hartz 4?

Wenn Sie Leis­tun­gen nach dem SGB II (auch bekannt als Hartz IV) erhal­ten, kön­nen Sie in der Regel einen Antrag auf Über­nah­me der Kos­ten für die Haus­rat­ver­si­che­rung stel­len. Die Kos­ten für die Haus­rat­ver­si­che­rung kön­nen als zusätz­li­cher Bedarf im Rah­men der Leis­tun­gen für Unter­kunft und Hei­zung berück­sich­tigt wer­den, wenn sie als ange­mes­sen und not­wen­dig erach­tet werden.

Der genaue Pro­zess und die Bedin­gun­gen für die Über­nah­me der Kos­ten für die Haus­rat­ver­si­che­rung kön­nen je nach Bun­des­land und ört­li­chem Job­cen­ter vari­ie­ren. Es ist rat­sam, sich an das zustän­di­ge Job­cen­ter zu wen­den, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten und einen Antrag auf Über­nah­me der Kos­ten für die Haus­rat­ver­si­che­rung zu stellen.

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