Verkauf:
Wird Ihr Anhänger verkauft, geht die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung Ihres Anhängers kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Schließt der Erwerber sofort bei einem anderen Kfz-Versicherer einen Vertrag ab, gilt das automatisch als Kündigung des bisherigen Vertrages. Versichert der bisherige Kunde wieder ein Fahrzeug, so werden die schadenfreie Zeit und etwaige Vorschäden für das neue Fahrzeug angerechnet.
Stilllegung:
Wird der Anhänger mindestens für zwei Wochen polizeilich abgemeldet (stillgelegt), kann der Versicherungsschutz auf Antrag für die Zeit der Stilllegung unterbrochen werden. Der Vertrag läuft weiter und verlängert sich um die Zeit der Stilllegung, für die kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit eine sogenannte Ruheversicherung besteht.