Grundsätzlich verlängert sich Ihre Anhänger Versicherung, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung Ihrer bestehenden Anhänger Versicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag für Ihren Anhänger mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Üblicherweise ist Vertragsende der 31.12. eines Jahres, so dass für die Kündigung der 30.11. als Stichtag gilt. Bis zu diesem Datum muss der Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben.
Hinweis: Achtung! Einige Versicherer haben auch abweichende Versicherungsjahre und somit abweichende Stichtage für eine Kündigung.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Anhänger Versicherung so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen.
Fahrzeugwechsel:
Bei einem Wechsel Ihres Anhängers, können Sie sich jedes Mal eine neue günstige Anhänger Versicherung suchen und abschließen.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).