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Wie kann ich meine bestehende Anhänger Versicherung kündigen bzw. wechseln?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ihre Anhänger Versicherung kündigen Sie schriftlich mit einer 1-Monats-Frist zum Vertragsende – meist zum 31. Dezember, Kündigungseingang muss bis 30. November erfolgen.

Ihre Anhän­ger Ver­si­che­rung kün­di­gen Sie schrift­lich mit einer 1‑Mo­nats-Frist zum Ver­trags­en­de – meist zum 31. Dezem­ber, Kün­di­gungs­ein­gang muss bis 30. Novem­ber erfol­gen. Außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­rech­te ent­ste­hen bei Prä­mi­en­er­hö­hun­gen, Fahr­zeug­wech­sel oder Scha­den­fäl­len. Mit einem recht­zei­ti­gen Wech­sel sichern Sie sich oft 20–40 % Beitragseinsparungen.

Ordent­li­che Kün­di­gung: Fris­ten und for­ma­le Anforderungen

Die ordent­li­che Kün­di­gung erfolgt mit einer ein­mo­na­ti­gen Kün­di­gungs­frist zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Bei den meis­ten Anbie­tern endet das Ver­si­che­rungs­jahr am 31. Dezem­ber – Ihre Kün­di­gung muss dann spä­tes­tens am 30. Novem­ber beim Ver­si­che­rer ein­ge­hen. Ent­schei­dend ist der Ein­gangs­tag, nicht das Absendedatum.

Über­prü­fen Sie Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce auf das kon­kre­te Ver­trags­en­de, da ein­zel­ne Ver­si­che­rer abwei­chen­de Ver­si­che­rungs­jah­re nut­zen (bei­spiels­wei­se 30. Juni oder 30. Sep­tem­ber). Nut­zen Sie für den Ver­sand immer nach­weis­ba­re Wege wie Ein­schrei­ben mit Rück­schein oder das Online-Kun­den­por­tal Ihres Ver­si­che­rers – dies sichert den rechts­ver­bind­li­chen Ein­gang ab.

Außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht bei Bei­trags­an­pas­sung und Schäden

Ein Son­der­kün­di­gungs­recht greift auto­ma­tisch bei einer Prä­mi­en­er­hö­hung. Nach Erhalt der Bei­trags­er­hö­hungs­mit­tei­lung haben Sie einen Monat Zeit zu kün­di­gen – unab­hän­gig vom regu­lä­ren Jah­res­en­de. Dies ist die idea­le Gele­gen­heit, um aktu­el­le Tari­fe zu ver­glei­chen und bes­se­re Kon­di­tio­nen zu sichern.

Wei­te­re Kün­di­gungs­grün­de sind Scha­den­fäl­le (sowohl bei Regu­lie­rung als auch Ableh­nung) sowie der Kauf oder die Außer­be­trieb­nah­me eines Anhän­gers. Auch hier gilt die 1‑Mo­nats-Frist ab Ereig­nis oder Mit­tei­lung. Nach einem Ver­si­che­rungs­wech­sel des Zug­fahr­zeugs kön­nen Sie Ihre Anhän­ger­ver­si­che­rung eben­falls außer­or­dent­lich kün­di­gen und einen bes­se­ren Kom­bi-Tarif auswählen.

Prak­ti­sche Anlei­tung zum Versicherungswechsel

  • Schrift­li­che Form mit Nach­weis: Ein­schrei­ben mit Rück­schein, beglau­big­te E‑Mail mit Lese­be­stä­ti­gung oder das Kun­den­por­tal sind siche­re Optio­nen zur Dokumentation.
  • Voll­stän­di­ge Anga­ben in der Kün­di­gung: Ver­si­che­rungs­num­mer, Anhän­ger-Kenn­zei­chen oder Fahr­ge­stell­num­mer (FIN) müs­sen genannt werden.
  • Ver­sen­dungs­zeit ein­pla­nen: Kal­ku­lie­ren Sie min­des­tens 5–10 Tage für Ver­sand und Bear­bei­tung ein – kün­di­gen Sie daher recht­zei­tig vor der Fristendigung.
  • Bestä­ti­gung anfor­dern: Ver­lan­gen Sie vom aktu­el­len Ver­si­che­rer eine schrift­li­che Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung mit exak­tem Wirkungsdatum.
  • Ver­si­che­rungs­lü­cke ver­mei­den: Ihre neue Anhän­ger Ver­si­che­rung soll­te am glei­chen Tag begin­nen, an dem die alte endet.
  • Tari­fe ver­glei­chen vor Kün­di­gung: Nut­zen Sie einen unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um Leis­tun­gen, Selbst­be­tei­li­gung und Prä­mi­en trans­pa­rent gegenüberzustellen.
  • Deckungs­sum­men prü­fen: Ach­ten Sie dar­auf, dass die neue Poli­ce min­des­tens die glei­che Haft­pflicht­de­ckung bie­tet wie die bis­he­ri­ge Versicherung.
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