Die Private Haftpflicht Versicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Schadensereignissen, die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) zur Folge haben.
Des Weiteren leistet eine Privathaftpflicht Versicherung auch bei Schadensereignissen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge haben, sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.
Maximale Leistung
Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme bzw. Deckungssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der in der Versicherungspolice ausgewiesenen und beantragten Deckungssumme.
Zusatzleistungen
Viele Versicherer bieten eine Reihe von Zusatzleistungen als Einschluss in der Privat Haftpflicht Versicherung an, die den Versicherungsschutz zusätzlich optimieren. Dazu gehören z.B. folgende Leistungen:
Forderungsausfalldeckung:
Die Ausfalldeckung leistet bei Schäden, die Ihnen selbst zugefügt werden und die der Schadenverursacher aufgrund einer fehlenden Privathaftpflicht oder wegen Zahlungsunfähigkeit nicht begleichen kann. In diesem Fall begleicht Ihre eigene Privathaftpflicht Versicherung ihren Schadensersatzanspruch.
Um die Zusatzleistung der Forderungsausfalldeckung im Rahmen Ihrer eigenen privaten Haftpflicht Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein gerichtlicher Vollstreckungstitel vorliegen und die Schadenshöhe muss in der Regel eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Mindesthöhe übersteigen. Da es in Deutschland immer noch viele Personen ohne eine Privathaftpflicht Versicherung gibt, sollte man auf diesen Schutz auf keinen Fall verzichten.
Für Mieter und Arbeitnehmer ist der Einschluss des Risikos eines Schlüsselverlust sinnvoll. Dabei werden Leistung für den Ersatz von z.B. einer Schließanlage beim Verlust fremder privater Schlüssel (z.B. bei einer Mietwohnung) und – je nach Anbieter und Tarif – fremde berufliche Schlüssel (zum Beispiel bei einem Bürogebäude)
Wenn Sie öfter Freundschaftsdienste übernehmen wie z.B. Blumen gießen während des Urlaubs oder Ihren Freunden beim Umzug helfen, dann ist der Einschluss der Zusatzleistung von Gefälligkeitsschäden sinnvoll.
Geleistet wird bei Schäden, die Sie verursachen, während Sie unentgeltlich jemandem helfen. Sie sind zwar bei Gefälligkeitsschäden gesetzlich nicht zur Haftung verpflichtet, aber häufig jedoch moralisch.
Über diesen Zusatzeinschluss werden von Ihnen verursachte Schäden an der gemieteten Wohnung oder am Gebäude, am Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen ersetzt.
Sofern Sie ehrenamtlich tätig sind, zum Beispiel in einem Verein, dann ist auch der Einschluss der Zusatzleistung einer ehrenamtlichen Tätigkeit für Sie sinnvoll. Hierüber wird auch für Personen- und Sachschäden geleistet, die Sie während der Ausübung dieser freiwilligen Tätigkeit verursachen.
Hinweis:
Kommen während der Vertragslaufzeit neue Risiken (z.B. Anschaffung eines Hundes oder Pferdes) hinzu, so sind diese in der Regel über die sogenannte Vorsorgeversicherung bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mitversichert. Allerdings ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, auf Aufforderung des Versicherers welche normalerweise als beigedruckter Hinweis auf den Prämienrechnungen erfolgt, mit Frist von einem Monat diese neuen Risiken anzuzeigen.
Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung häufig deutlich in der Versicherungssumme begrenzt ist, empfiehlt es sich jedoch, jedes neue Risiko dem Versicherer sofort mitzuteilen.