Die Privathaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
Die private Haftpflicht Versicherung leistet bei Schadensereignissen, die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) zur Folge hat.
Des Weiteren leistet eine Privathaftpflichtversicherung auch bei Schadensereignissen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Eine gute Privathaftpflicht bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz. Für Auslandsaufenthalte meist aber nur bis zu einem Jahr.
Maximale Leistung
Je Schadensfall leistet die Privathaftpflichtversicherung generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Deckungssumme, bei mehreren Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres, in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
Hinweis:
Kommen während der Vertragslaufzeit neue Risiken (z.B. Anschaffung eines Hundes oder Pferdes) hinzu, so sind diese in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung über die sogenannte Vorsorgeversicherung automatisch mitversichert. Allerdings ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, auf Aufforderung des Privathaftpflicht-Versicherers, welche normalerweise als zusätzlicher Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgt, mit Frist von einem Monat diese neuen Risiken anzuzeigen.
Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung häufig begrenzt ist, empfiehlt es sich jedoch, jedes neue Risiko dem Versicherer sofort mitzuteilen.