Aufgrund der Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB haften Sie als Halter und Eigentümer der Katze auch für alle Schäden, die das Tier verursacht in unbegrenzter Höhe, unabhängig davon, ob er den Schaden selbst verursacht hat oder nicht. Das gilt auch dann, wenn der Halter die Katze nicht direkt kontrolliert hat, z.B. wenn die Katze aus dem Fenster gesprungen ist und einen Schaden verursacht hat.
Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch Katzen jedoch mitversichert, ebenso wie Schäden durch andere zahme Haustiere wie z.B. Wellensittiche, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen