Suche

Welche Versicherungen sind bei Baubeginn erforderlich?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Bei Baubeginn sind mindestens drei Versicherungen erforderlich: die Bauleistungsversicherung (für Schäden am Bauwerk), die Bauherrenhaftpflichtversicherung (für Unfälle Dritter) und die Feuerrohbauversicherung (für Brandschäden). Je nach Projektumfang und Finanzierung können zusätzliche Versicherungen notwendig sein – etwa eine Bauschadenversicherung oder eine Berufshaftpflicht für Planer.

Bei Bau­be­ginn sind min­des­tens drei Ver­si­che­run­gen erfor­der­lich: die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung (für Schä­den am Bau­werk), die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung (für Unfäl­le Drit­ter) und die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung (für Brand­schä­den). Je nach Pro­jekt­um­fang und Finan­zie­rung kön­nen zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen not­wen­dig sein – etwa eine Bau­scha­den­ver­si­che­rung oder eine Berufs­haft­pflicht für Planer.

Die drei Kern­ver­si­che­run­gen im Überblick

Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung ist das Fun­da­ment des Bau­schut­zes und deckt Beschä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen des Bau­werks wäh­rend der Errich­tung ab. Dazu gehö­ren Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen (Sturm, Hagel, Hoch­was­ser), Van­da­lis­mus, Bau­feh­ler oder Dieb­stahl von Bau­ma­te­ria­li­en. Die Ver­si­che­rung greift auch bei Schä­den, die durch Ver­schul­den von Arbei­tern ent­ste­hen. Der Ver­si­che­rungs­wert soll­te der Bau­sum­me ent­spre­chen und regel­mä­ßig ange­passt werden.

Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Der Bau­herr haf­tet als Betrei­ber der Bau­stel­le für Per­so­nen­schä­den und Sach­schä­den, die Drit­ten ent­ste­hen – etwa Nach­barn oder Pas­san­ten. Die­se Ver­si­che­rung über­nimmt Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me (ca. 5–10 Mil­lio­nen Euro Haft­pflicht). Sie ist oft eine Vor­aus­set­zung für die Bau­ge­neh­mi­gung und wird von Kre­dit­ge­bern verlangt.

Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung: Brän­de im Roh­bau füh­ren zu exis­tenz­be­dro­hen­den Kos­ten. Die­se Ver­si­che­rung schützt das noch nicht fer­tig­ge­stell­te Gebäu­de vor Feu­er­schä­den und deckt auch Lösch­was­ser­schä­den ab. Sie läuft bis zur Fer­tig­stel­lung und wird dann durch eine regu­lä­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ersetzt.

Wei­te­re rele­van­te Ver­si­che­run­gen je nach Situation

Bei grö­ße­ren Pro­jek­ten oder Fremd­fi­nan­zie­rung sind oft zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen sinn­voll: Die Bau­scha­den­ver­si­che­rung (oder Mehr­kos­ten­ver­si­che­rung) deckt Zusatz­kos­ten durch Bau­ver­zö­ge­run­gen ab. Für Bau­her­ren, die selbst als Gene­ral­un­ter­neh­mer auf­tre­ten, ist eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Inves­to­ren soll­ten auch eine Ver­si­che­rung gegen feh­ler­haf­te Bau­aus­füh­rung erwägen.

Prak­ti­sche Check­lis­te für den Versicherungsabschluss

  • Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung min­des­tens 2–4 Wochen vor Bau­be­ginn abschließen
  • Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit aus­rei­chen­der Deckungs­sum­me wäh­len (Finan­zie­rungs­vor­ga­ben prüfen)
  • Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung sofort akti­vie­ren, wenn Mate­ri­al auf der Bau­stel­le lagert
  • Ver­si­che­rungs­wer­te regel­mä­ßig über­prü­fen und bei Bau­sum­men­än­de­run­gen anpassen
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen klä­ren: Wel­che Bau­leis­tun­gen sind ausgeschlossen?
  • Alle Ver­si­che­rungs­po­li­cen vor Ort ver­füg­bar hal­ten und Mak­ler­kon­takt dokumentieren
  • Bei Scha­dens­fall sofort Ver­si­che­rer infor­mie­ren und Doku­men­ta­ti­on sichern
Bauleistungsversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen