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Wann kann ich mei­ne Betriebs­haft­pflicht kündigen?

Die Kün­di­gung einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist an bestimm­te Bedin­gun­gen und Fris­ten gebunden.

1. Ordent­li­che Kündigung

Die meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge, ein­schließ­lich der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, kön­nen am Ende der Ver­trags­lauf­zeit ordent­lich gekün­digt wer­den. Die übli­che Kün­di­gungs­frist beträgt drei Mona­te vor Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res. Wenn Sie nicht frist­ge­recht kün­di­gen, ver­län­gert sich der Ver­trag meist auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr.

2. Außer­or­dent­li­che Kündigung

Neben der ordent­li­chen Kün­di­gung gibt es auch die Mög­lich­keit der außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus spe­zi­fi­schen Gründen:

  • Scha­dens­fall: Nach einem Scha­dens­fall haben sowohl Sie als auch der Ver­si­che­rer das Recht, den Ver­trag zu kün­di­gen. Die Kün­di­gung muss in der Regel inner­halb eines Monats nach der Regu­lie­rung des Scha­dens oder der Ableh­nung der Scha­dens­über­nah­me durch den Ver­si­che­rer erfolgen.
  • Prä­mi­en­er­hö­hung: Bei einer Erhö­hung der Ver­si­che­rungs­prä­mie ohne gleich­zei­ti­ge Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Die Kün­di­gung kann in der Regel inner­halb eines Monats nach Bekannt­ga­be der Erhö­hung wirk­sam werden.
  • Geschäfts­auf­ga­be oder ‑ver­kauf: Bei Auf­ga­be oder Ver­kauf Ihres Geschäfts kön­nen Sie die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung eben­falls außer­or­dent­lich kün­di­gen.

3. Ver­trags­an­pas­sung

In eini­gen Fäl­len, wie bei einer wesent­li­chen Ände­rung des Geschäfts­ri­si­kos oder einer Umstruk­tu­rie­rung des Unter­neh­mens, kön­nen Sie den Ver­si­che­rungs­ver­trag anpas­sen las­sen, anstatt ihn zu kün­di­gen. Dies kann not­wen­dig sein, um den Ver­si­che­rungs­schutz Ihren neu­en Bedürf­nis­sen anzupassen.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Kündigung:

  • Schrift­li­che Form: Kün­di­gun­gen soll­ten immer schrift­lich erfol­gen, ent­we­der per Brief oder per E‑Mail, um eine nach­weis­ba­re Doku­men­ta­ti­on zu haben.
  • Fris­ten beach­ten: Es ist wich­tig, die Kün­di­gungs­fris­ten genau ein­zu­hal­ten, um unge­woll­te Ver­län­ge­run­gen des Ver­trags zu vermeiden.
  • Über­gangs­re­ge­lun­gen: Stel­len Sie sicher, dass Ihr Unter­neh­men auch nach der Kün­di­gung der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­rei­chend ver­si­chert ist, um nicht plötz­lich ohne Schutz dazu­ste­hen. Es kann rat­sam sein, bereits vor der Kün­di­gung einen neu­en Ver­si­che­rungs­ver­trag abzuschließen.

Fazit

Die Kün­di­gung Ihrer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te wohl­über­legt und gut vor­be­rei­tet sein, um Risi­ken einer Unter­de­ckung zu ver­mei­den. Infor­mie­ren Sie sich genau über die Kün­di­gungs­be­din­gun­gen Ihres Ver­tra­ges und pla­nen Sie die Über­lei­tung zu einem neu­en Ver­si­che­rer oder einer ange­pass­ten Ver­si­che­rungs­po­li­ce sorgfältig.

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