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Was zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine unver­zicht­ba­re Absi­che­rung für Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge, da sie vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen schützt, die aus Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen resul­tie­ren kön­nen. Die Deckungs­be­rei­che der Betriebs­haft­pflicht sind viel­fäl­tig und pas­sen sich den spe­zi­fi­schen Risi­ken der jewei­li­gen Bran­che an. Nach­fol­gend fin­den Sie eini­ge der zen­tra­len Leis­tun­gen, die eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung typi­scher­wei­se abdeckt:

1. Per­so­nen- und Sachschäden

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den, die Drit­ten ent­ste­hen. Dazu zählen:

  • Per­so­nen­schä­den: Ver­let­zun­gen oder Gesund­heits­schä­den, die bei Drit­ten ver­ur­sacht wer­den, ein­schließ­lich dar­aus resul­tie­ren­der Fol­ge­kos­ten wie Schmer­zens­geld, Heil­be­hand­lun­gen und even­tu­el­le Rentenansprüche.
  • Sach­schä­den: Beschä­di­gung oder Ver­nich­tung von Eigen­tum Drit­ter, für die das Unter­neh­men haft­bar gemacht wird. Die Ver­si­che­rung über­nimmt hier die Repa­ra­tur­kos­ten oder die Kos­ten für Ersatzbeschaffungen.

2. Ver­mö­gens­schä­den

Neben Per­so­nen- und Sach­schä­den kön­nen auch rei­ne Ver­mö­gens­schä­den abge­deckt sein. Die­se ent­ste­hen, wenn kein direk­ter Per­so­nen- oder Sach­scha­den vor­liegt, aber den­noch ein finan­zi­el­ler Scha­den für Drit­te ent­steht. Ein Bei­spiel wäre eine feh­ler­haf­te Bera­tung, die zu einem finan­zi­el­len Ver­lust führt.

3. Miet­sach­schä­den

Vie­le Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen über­neh­men Schä­den an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Räu­men und Anla­gen. Dies ist beson­ders rele­vant für Unter­neh­men, die Geschäfts­räu­me anmie­ten und für Schä­den auf­kom­men müs­sen, die wäh­rend der Miet­zeit entstehen.

4. Schlüs­sel­ver­lust

Die Kos­ten für den Ersatz von Schlüs­seln und Schließ­an­la­gen, falls Mit­ar­bei­ter Schlüs­sel zu frem­den Gebäu­den oder Ein­rich­tun­gen ver­lie­ren, kön­nen eben­falls von der Betriebs­haft­pflicht über­nom­men werden.

5. Umwelt­schä­den

Umwelt­schä­den, die durch das Unter­neh­men ver­ur­sacht wer­den, kön­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen eben­falls abge­si­chert sein. Dies umfasst Schä­den durch Kon­ta­mi­na­ti­on von Boden, Luft oder Was­ser, die im betrieb­li­chen Rah­men entstehen.

6. Pro­dukt-Haft­pflicht

Wenn Pro­duk­te oder her­ge­stell­te Waren Schä­den ver­ur­sa­chen, deckt die Betriebs­haft­pflicht oft auch die­se Haf­tungs­an­sprü­che ab. Dies schützt Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen feh­ler­haf­ter Produkte.

7. Rechts­schutz bei Haftpflichtansprüchen

Neben der Über­nah­me der eigent­li­chen Scha­dens­kos­ten beinhal­tet die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oft auch die Über­nah­me von Rechts­ver­tei­di­gungs­kos­ten. Dies gilt sowohl für die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen als auch für die Unter­stüt­zung bei der Klä­rung der Haftungsfrage.

Fazit

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz vor einer Viel­zahl von Risi­ken, die im geschäft­li­chen All­tag ent­ste­hen kön­nen. Die exak­ten Leis­tun­gen kön­nen je nach gewähl­tem Ver­si­che­rer und Tarif vari­ie­ren. Es ist daher wich­tig, den Ver­si­che­rungs­schutz regel­mä­ßig zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass er die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und Risi­ken des Unter­neh­mens abdeckt. Unter­neh­men soll­ten in Zusam­men­ar­beit mit einem erfah­re­nen Ver­si­che­rungs­mak­ler oder einem Online Ver­gleich auf einem Ver­gleichs­por­tal wie z.B. www.versicherungsvergleiche.de die für sie  opti­ma­le Deckung ermitteln.

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