Suche

Was zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 15. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden, Vertragsverletzungen, reine Vermögensschäden, Ansprüche von Mitarbeitern und Schäden an Betriebseigentum. Auch Umweltschäden, Kriegsereignisse und Patentverletzungen sind standardmäßig ausgeschlossen. Um diese Deckungslücken zu schließen, benötigen Unternehmen oft zusätzliche Versicherungen.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt nicht für vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Ver­trags­ver­let­zun­gen, rei­ne Ver­mö­gens­schä­den, Ansprü­che von Mit­ar­bei­tern und Schä­den an Betriebs­ei­gen­tum. Auch Umwelt­schä­den, Kriegs­er­eig­nis­se und Patent­ver­let­zun­gen sind stan­dard­mä­ßig aus­ge­schlos­sen. Um die­se Deckungs­lü­cken zu schlie­ßen, benö­ti­gen Unter­neh­men oft zusätz­li­che Versicherungen.

Typi­sche Aus­schlüs­se in der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet zwar umfas­sen­den Schutz vor Haf­tungs­an­sprü­chen Drit­ter, hat aber klar defi­nier­te Gren­zen. Die­se Aus­schlüs­se sind gesetz­lich teil­wei­se vor­ge­schrie­ben und schüt­zen auch den Ver­si­che­rer vor unver­si­cher­ba­ren Risi­ken. Es ist ent­schei­dend, die­se Lücken zu ken­nen und durch Zusatz­ver­si­che­run­gen zu schließen.

  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Bewusst ver­ur­sach­te Schä­den sind grund­sätz­lich nicht ver­si­cher­bar — weder vom Unter­neh­men noch von Mitarbeitern
  • Ver­trags­pflicht­ver­let­zun­gen: Ver­trags­stra­fen, Kon­ven­tio­nal­stra­fen und Scha­dens­er­satz wegen man­gel­haf­ter Leis­tungs­er­fül­lung fal­len nicht unter den Versicherungsschutz
  • Rei­ne Ver­mö­gens­schä­den: Finan­zi­el­le Ver­lus­te ohne direk­ten Per­so­nen- oder Sach­scha­den (z.B. ent­gan­ge­ner Gewinn) sind in Stan­dard-Tari­fen ausgeschlossen
  • Mit­ar­bei­ter­schä­den: Ver­let­zun­gen oder Erkran­kun­gen von Arbeit­neh­mern wäh­rend der Betriebs­tä­tig­keit wer­den durch die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (Berufs­ge­nos­sen­schaft) abge­deckt, nicht durch die Betriebshaftpflicht
  • Eigen­tums- und Ver­mö­gens­wer­te: Schä­den am Betriebs­ei­gen­tum, der Betriebs­aus­stat­tung oder dem Betriebs­in­ven­tar sind nicht versichert

Wei­te­re kri­ti­sche Aus­schlüs­se und erfor­der­li­che Zusatzversicherungen

Neben den häu­figs­ten Aus­schlüs­sen gibt es wei­te­re wich­ti­ge Deckungs­lü­cken, die je nach Bran­che und Geschäfts­tä­tig­keit erheb­li­che Risi­ken dar­stel­len kön­nen. Vie­le die­ser Schä­den sind nur durch spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­run­gen abdeckbar.

  • Umwelt­schä­den: Ver­schmut­zung des Bodens, der Luft oder des Was­sers erfor­dern eine sepa­ra­te Umwelthaftpflichtversicherung
  • Patent­ver­let­zun­gen und Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen: Schä­den aus der Nut­zung frem­der Inno­va­tio­nen oder Inhal­te benö­ti­gen eine Erwei­te­rung oder spe­zi­el­le Police
  • Kriegs­er­eig­nis­se und Kern­ener­gie: Schä­den durch Krieg, Ter­ro­ris­mus oder Kern­re­ak­tio­nen sind gene­rell ausgeschlossen
  • Cyber-Risi­ken: Daten­dieb­stahl und digi­ta­le Angrif­fe sind in der klas­si­schen Betriebs­haft­pflicht nicht ver­si­chert — eine Cyber-Ver­si­che­rung ist nötig
  • Trans­port­schä­den: Beschä­di­gun­gen wäh­rend des Trans­ports von Waren kön­nen durch eine Trans­port­ver­si­che­rung abge­deckt werden

Check­lis­te: Die­se Zusatz­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Lücken

  • Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung für Betriebs­ei­gen­tum und Inventar
  • Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Unfall­ver­si­che­rung für Inha­ber und Mitarbeiter
  • Umwelt­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Umweltrisiken
  • Cyber-Ver­si­che­rung für digi­ta­le Risi­ken und Datenschutz
  • Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für rei­ne Vermögensschäden
  • Recht­schutz­ver­si­che­rung für juris­ti­sche Kosten
  • Spe­zi­al­ver­si­che­run­gen je nach Bran­che (z.B. Berufs­haft­pflicht für Dienstleister)

Fazit: Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung des bestehen­den Ver­si­che­rungs­schut­zes mit einem Exper­ten ist not­wen­dig. So iden­ti­fi­zie­ren Sie Deckungs­lü­cken früh­zei­tig und wäh­len die rich­ti­gen Zusatz­ver­si­che­run­gen, um Ihr Unter­neh­men opti­mal zu schützen.

Betriebshaftpflichtversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen