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Vermögensschäden in der Betriebshaftpflicht sind rein finanzielle Verluste Dritter, die nicht durch Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen entstehen. Sie werden durch fehlerhafte Beratung, Datenverlust, Verzögerungen oder Pflichtverletzungen verursacht und erfordern oft eine spezielle Deckungserweiterung, da sie in der Standard-Betriebshaftpflicht häufig ausgeschlossen sind.
Vermögensschäden in der Betriebshaftpflicht sind rein finanzielle Verluste Dritter, die nicht durch Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen entstehen. Sie werden durch fehlerhafte Beratung, Datenverlust, Verzögerungen oder Pflichtverletzungen verursacht und erfordern oft eine spezielle Deckungserweiterung, da sie in der Standard-Betriebshaftpflicht häufig ausgeschlossen sind.
Vermögensschäden bezeichnen finanzielle Einbußen, die Dritten durch Ihre berufliche Tätigkeit oder durch Ihre Unterlassung entstehen – ohne dass ein physischer Schaden vorliegt. Anders als bei klassischen Haftpflichtfällen (Körperverletzung, Sachschaden) sind diese Schäden schwer nachzuweisen und bergen höhere Streitrisiken. Gerade deshalb stufen viele Versicherer diese Risiken als problematisch ein und schließen sie aus der Grunddeckung aus.
Die Unterscheidung ist für Ihr Unternehmen entscheidend: Eine Standard-Betriebshaftpflichtversicherung deckt typischerweise nur Personen- und Sachschäden ab. Vermögensschäden sind ein separates Risiko, das einer bewussten Erweiterung bedarf.
Vermögensschäden sind in der Standard-Betriebshaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht enthalten. Sie benötigen entweder eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht (Errors & Omissions versicherung) oder eine Deckungserweiterung Ihrer bestehenden Betriebshaftpflicht. Die Versicherungsbedingungen schließen Vermögensschäden oft explizit aus, um das Risiko für den Versicherer zu begrenzen.
Dies ist besonders wichtig für Berufsgruppen mit hohem Vermögensschadenrisiko: Berater, Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler, IT-Dienstleister, Architekten und Ingenieure sollten prüfen, ob ihre Versicherung diese Risiken abdeckt. Je nach Branche können die Kosten für diese Erweiterung ca. 15–50 % der Grundprämie betragen.
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