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Was sind Tätig­keits­schä­den in der Betriebshaftpflichtversicherung?

Tätig­keits­schä­den sind Schä­den, die direkt aus den beruf­li­chen Akti­vi­tä­ten oder der Aus­füh­rung von Arbei­ten eines Unter­neh­mens oder einer Ein­zel­per­son ent­ste­hen. In der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung spie­len sie eine zen­tra­le Rol­le, da sie typi­scher­wei­se genau die Risi­ken abde­cken, die wäh­rend der gewöhn­li­chen Geschäfts­tä­tig­kei­ten auf­tre­ten kön­nen. Die­se Art von Schä­den wird oft von ande­ren Arten der Haf­tung, wie Pro­dukt­haf­tung oder Ver­mö­gens­schä­den, unterschieden.

Bei­spie­le für Tätigkeitsschäden

Hier eini­ge kon­kre­te Bei­spie­le, die ver­deut­li­chen, was unter Tätig­keits­schä­den ver­stan­den wird:

  1. Hand­werk und Bau­we­sen: Ein Hand­wer­ker beschä­digt ver­se­hent­lich eine Was­ser­lei­tung, wäh­rend er in einem Gebäu­de arbei­tet, was zu umfang­rei­chen Was­ser­schä­den führt.
  2. Rei­ni­gungs­diens­te: Wäh­rend der Rei­ni­gung beschä­digt das Per­so­nal ver­se­hent­lich teu­re Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de des Kunden.
  3. Land­wirt­schaft: Bei der Durch­füh­rung land­wirt­schaft­li­cher Tätig­kei­ten kommt es zur ver­se­hent­li­chen Kon­ta­mi­na­ti­on benach­bar­ter Fel­der mit Pestiziden.
  4. IT und Elek­tro­nik: Bei der Instal­la­ti­on von Soft­ware oder Hard­ware in einem Unter­neh­men kommt es zu Feh­lern, die zu Daten­ver­lust oder Betriebs­un­ter­bre­chun­gen führen.

War­um ist die Abde­ckung von Tätig­keits­schä­den wichtig?

Die Abde­ckung von Tätig­keits­schä­den ist aus meh­re­ren Grün­den wichtig:

  • Schutz vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten: Sie hilft, das Unter­neh­men vor poten­zi­ell hohen Kos­ten für Scha­den­er­satz zu schüt­zen, die ent­ste­hen, wenn durch die beruf­li­che Tätig­keit Schä­den ver­ur­sacht werden.
  • Recht­li­che Absi­che­rung: Tätig­keits­schä­den decken oft die Kos­ten für die recht­li­che Ver­tei­di­gung ab, falls das Unter­neh­men ange­klagt wird.
  • Ver­trau­ens­si­che­rung: Sie gewähr­leis­tet, dass das Unter­neh­men als zuver­läs­si­ger und siche­rer Part­ner wahr­ge­nom­men wird, der im Scha­dens­fall für sei­ne Feh­ler aufkommt.

Was ist typi­scher­wei­se nicht abgedeckt?

Obwohl Tätig­keits­schä­den eine brei­te Abde­ckung anbie­ten, gibt es jedoch auch Ein­schrän­kun­gen. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Schä­den durch Kriegs­hand­lun­gen oder all­ge­mei­ne Abnut­zung sind typi­scher­wei­se nicht in der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Eben­so sind bestimm­te berufs­spe­zi­fi­sche Risi­ken, die eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung erfor­dern, wie z.B. beruf­li­che Feh­ler von Rechts­an­wäl­ten oder Ärz­ten, nicht abgedeckt.

Fazit

Die kor­rek­te Abde­ckung von Tätig­keits­schä­den durch eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist ent­schei­dend, um sicher­zu­stel­len, dass Unter­neh­men ihre Dienst­leis­tun­gen ohne die stän­di­ge Sor­ge vor mög­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch beruf­lich ver­ur­sach­te Schä­den anbie­ten können.

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