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Was sind Obhutsschäden in der Betriebshaftpflicht?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 15. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Obhutsschäden in der Betriebshaftpflicht sind Beschädigungen oder Verluste an Eigentum Dritter, das sich während der geschäftlichen Tätigkeit in der Obhut des Unternehmens befindet. Diese Schäden sind in Standard-Policen oft ausgeschlossen und erfordern eine spezielle Zusatzdeckung.

Obhuts­schä­den in der Betriebs­haft­pflicht sind Beschä­di­gun­gen oder Ver­lus­te an Eigen­tum Drit­ter, das sich wäh­rend der geschäft­li­chen Tätig­keit in der Obhut des Unter­neh­mens befin­det. Die­se Schä­den sind in Stan­dard-Poli­cen oft aus­ge­schlos­sen und erfor­dern eine spe­zi­el­le Zusatzdeckung.

Was genau sind Obhutsschäden?

Ein Obhuts­scha­den ent­steht, wenn frem­des Eigen­tum wäh­rend der Geschäfts­be­zie­hung beschä­digt, zer­stört oder ver­lo­ren geht – wäh­rend das Unter­neh­men die Ver­ant­wor­tung dafür trägt. Ent­schei­dend ist die zeit­li­che und ört­li­che Kon­trol­le: Der Scha­den muss ent­ste­hen, solan­ge sich der Gegen­stand unter der Obhut des Unter­neh­mens befindet.

Prak­ti­sche Beispiele:

  • Ein IT-Dienst­leis­ter zer­kratzt beim Repa­rie­ren den Dis­play eines zur Ver­fü­gung gestell­ten Laptop-Kunden
  • Ein Hand­wer­ker beschä­digt beim Umbau die Ein­rich­tung des Kun­den auf des­sen Grundstück
  • Ein Rei­ni­gungs­un­ter­neh­men bricht ver­se­hent­lich eine Vase, die es rei­ni­gen soll
  • Ein Trans­port­un­ter­neh­men ver­ur­sacht Krat­zer beim Abla­den von Möbeln
  • Ein Lager­haus-Betrei­ber lagert Kun­den­wa­re, die beschä­digt wird

War­um sind Obhuts­schä­den in Stan­dard-Poli­cen ausgeschlossen?

Ver­si­che­rer gren­zen Obhuts­schä­den aus Stan­dard-Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ab, weil es sich um kal­ku­lier­ba­re und regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Risi­ken han­delt, nicht um unvor­her­ge­se­he­ne Haf­tungs­fäl­le. Die Obhuts­ver­pflich­tung gegen­über frem­dem Eigen­tum wird oft als vor­her­seh­ba­res Geschäfts­ri­si­ko ein­ge­stuft, das Unter­neh­men selbst tra­gen soll­ten – oder das über spe­zia­li­sier­te Ver­si­che­run­gen abge­deckt wird.

Für bestimm­te Bran­chen wird die­ser Schutz aber drin­gend benö­tigt, wes­halb vie­le Asse­ku­ranz­an­bie­ter Obhuts­scha­den­de­ckun­gen als Zusatz­mo­dul anbie­ten. 2026 ermög­li­chen immer mehr Ver­si­che­rer fle­xi­ble Kombinationsmöglichkeiten.

Wel­che Bran­chen brau­chen Obhutsschadendeckung?

  • Repa­ra­tur- und War­tungs­be­trie­be: Kfz-Werk­stät­ten, Uhr­ma­cher, Elektronik-Reparatur
  • Hand­werk: Maler, Instal­la­teu­re, Tisch­ler, die auf Kun­den­grund­stü­cken arbeiten
  • Dienst­leis­tun­gen: Rei­ni­gungs­fir­men, Umzugs­un­ter­neh­men, Lagerhaus-Betreiber
  • Trans­port und Logis­tik: Spe­di­tio­nen, Kurier­diens­te, Paketzusteller
  • Gas­tro­no­mie und Hotels: Gar­de­ro­ben­ver­wal­tung, Lage­rung von Gästeneigentum

Check­lis­te: Obhuts­scha­den­ver­si­che­rung prüfen

  • Aktu­el­le Poli­ce über­prü­fen: Sind Obhuts­schä­den expli­zit ein­ge­schlos­sen oder aus­ge­schlos­sen?
  • Betriebs­art ana­ly­sie­ren: Wie häu­fig ver­fügt das Unter­neh­men über frem­des Eigentum?
  • Deckungs­sum­me berech­nen: Wel­che maxi­ma­len Scha­den­wer­te sind realistisch?
  • Zusatz­mo­dul anfor­dern: Kos­ten und Bedin­gun­gen für Obhuts­scha­den­de­ckung erfragen
  • Aus­schlüs­se beach­ten: Man­che Ver­si­che­rer decken nur bestimm­te Eigen­tums­ka­te­go­rien ab
  • Selbst­be­tei­li­gung fest­le­gen: Je höher, des­to nied­ri­ger die Prämie
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