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Wann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung spielt eine zen­tra­le Rol­le im Risi­ko­ma­nage­ment von Unter­neh­men und Selbst­stän­di­gen. Sie ist dar­auf aus­ge­legt, die finan­zi­el­len Fol­gen von Scha­dens­an­sprü­chen Drit­ter abzu­de­cken, die im Rah­men der geschäft­li­chen Tätig­kei­ten ent­ste­hen kön­nen. Die genau­en Umstän­de, unter denen eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung leis­tet, sind viel­fäl­tig, doch las­sen sich grund­sätz­lich in eini­ge Kern­be­rei­che zusammenfassen.

1. Personen‑, Sach- und Vermögensschäden

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung tritt ein, wenn im Rah­men der betrieb­li­chen Akti­vi­tä­ten Per­so­nen- oder Sach­schä­den ver­ur­sacht wer­den. Ein klas­si­sches Bei­spiel ist ein Hand­werks­be­trieb, bei dem durch die Arbei­ten eines Mit­ar­bei­ters ver­se­hent­lich eine Maschi­ne beim Kun­den beschä­digt wird. Auch Per­so­nen­schä­den, wie etwa Ver­let­zun­gen, die Drit­te auf dem Betriebs­ge­län­de oder durch Pro­duk­te des Unter­neh­mens erlei­den, fal­len unter den Schutz der Betriebs­haft­pflicht.

2. Recht­li­che Verteidigung

Neben der direk­ten Scha­dens­re­gu­lie­rung über­nimmt die Betriebs­haft­pflicht auch die Kos­ten für die recht­li­che Ver­tei­di­gung gegen unbe­grün­de­te Ansprü­che. Dies beinhal­tet Anwalts­ge­büh­ren, Gerichts­kos­ten und ande­re Aus­ga­ben, die im Zuge eines Rechts­streits ent­ste­hen kön­nen. Dies ist beson­ders wich­tig, da auch unbe­grün­de­te oder über­höh­te For­de­run­gen das Unter­neh­men belas­ten können.

3. Erwei­ter­te Deckungsbereiche

Vie­le Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten die Mög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz durch zusätz­li­che Bau­stei­ne zu erwei­tern. Dazu kön­nen bei­spiels­wei­se Umwelt­scha­dens­ri­si­ken, der Ein­satz von Sub­un­ter­neh­mern oder spe­zi­fi­sche Risi­ken, die aus der Nut­zung des Inter­nets ent­ste­hen (Cyber-Risi­ken), gehö­ren. Die­se Erwei­te­run­gen sind beson­ders wich­tig, da sie den Ver­si­che­rungs­schutz an die spe­zi­fi­schen Risi­ken einer Bran­che oder eines Betrie­bes anpas­sen können.

4. Aus­schlüs­se und Einschränkungen

Es gibt jedoch auch klar defi­nier­te Aus­schlüs­se, bei denen die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht zahlt. Dazu gehö­ren in der Regel Schä­den, die vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wur­den, sowie rei­ne Ver­mö­gens­schä­den, die nicht die Fol­ge eines Per­so­nen- oder Sach­scha­dens sind, es sei denn, die­se sind expli­zit in den Ver­si­che­rungs­schutz eingeschlossen.

Fazit

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung dann zahlt, wenn im Rah­men der betrieb­li­chen Tätig­kei­ten Drit­te geschä­digt wer­den und dadurch Ansprü­che gegen das Unter­neh­men ent­ste­hen. Sie ist eine essen­zi­el­le Kom­po­nen­te der Gewer­be­ver­si­che­rung, die Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Haf­tungs­an­sprü­chen schützt. Die genau­en Leis­tun­gen und Aus­schlüs­se kön­nen je nach Ver­si­che­rer und gewähl­tem Tarif vari­ie­ren, wes­halb eine gründ­li­che Bera­tung und regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung des Ver­si­che­rungs­schut­zes zu emp­feh­len ist.

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