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Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für nahe­zu alle Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge von essen­zi­el­ler Bedeu­tung, da sie vor den finan­zi­el­len Risi­ken schützt, die durch Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ent­ste­hen kön­nen. Die Not­wen­dig­keit die­ser Ver­si­che­rung hängt aller­dings von der spe­zi­fi­schen Tätig­keit, der Bran­che und den damit ver­bun­de­nen Risi­ken ab. Nach­fol­gend fin­den Sie eini­ge Grup­pen bzw. Bran­chen, in denen eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung beson­ders wich­tig ist:

1. Hand­wer­ker und Bauunternehmen

Für Hand­wer­ker und Bau­un­ter­neh­men ist die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung unver­zicht­bar. Sie deckt Schä­den, die durch Bau­maß­nah­men, Repa­ra­tu­ren oder sons­ti­ge hand­werk­li­che Dienst­leis­tun­gen ent­ste­hen kön­nen. Dies schließt Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­schä­den ein.

2. Her­stel­len­de Unternehmen

Unter­neh­men, die Pro­duk­te her­stel­len, sind poten­zi­el­len Haf­tungs­ri­si­ken aus­ge­setzt, falls ihre Pro­duk­te Schä­den ver­ur­sa­chen. Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann hier vor Ansprü­chen geschützt wer­den, die aus Pro­dukt­feh­lern resultieren.

3. Dienst­leis­tungs­sek­tor

Dienst­leis­ter, wie IT-Bera­ter, Mar­ke­ting­agen­tu­ren oder Bera­tungs­fir­men, kön­nen von einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren, da sie unter Umstän­den für Bera­tungs­feh­ler oder ande­re scha­den­ver­ur­sa­chen­de Hand­lun­gen wäh­rend ihrer Tätig­keit haft­bar gemacht wer­den könnten.

4. Medi­zi­ni­sche und the­ra­peu­ti­sche Berufe

Ärz­te, The­ra­peu­ten und ande­re Gesund­heits­dienst­leis­ter benö­ti­gen oft eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die eine spe­zi­el­le Form der Betriebs­haft­pflicht ist und auf die beson­de­ren Risi­ken die­ser Berufs­grup­pen zuge­schnit­ten ist. Sie deckt typi­scher­wei­se Behand­lungs­feh­ler und ande­re berufs­spe­zi­fi­sche Risi­ken ab.

5. Gas­tro­no­mie und Veranstaltungsgewerbe

Betrie­be in der Gas­tro­no­mie und im Ver­an­stal­tungs­ge­wer­be sind vie­len Risi­ken aus­ge­setzt, von Per­so­nen­schä­den durch Unfäl­le in der Gas­tro­no­mie bis hin zu Sach­schä­den bei der Aus­rich­tung von Events. Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Schäden.

6. Ver­mie­ter und Immobilienverwalter

Auch Ver­mie­ter und Immo­bi­li­en­ver­wal­ter kön­nen von einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren, ins­be­son­de­re wenn es um Schä­den an gemie­te­ten Immo­bi­li­en oder um Ver­let­zun­gen auf dem Grund­stück geht, für die der Ver­mie­ter mög­li­cher­wei­se haft­bar gemacht wird.

7. Frei­be­ruf­ler

Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, wie Gra­fik­de­si­gner, Foto­gra­fen oder Frei­be­ruf­ler in krea­ti­ven Beru­fen, soll­ten eben­falls eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Erwä­gung zie­hen, um sich gegen mög­li­che Haf­tungs­an­sprü­che zu schützen.

Fazit

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für nahe­zu alle Geschäfts­tä­tig­kei­ten von Bedeu­tung ist. Sie schützt das Unter­neh­men oder den Selbst­stän­di­gen vor den poten­zi­el­len finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch Haf­tungs­an­sprü­che. Der Umfang des benö­tig­ten Schut­zes vari­iert je nach Berufs­feld und spe­zi­fi­schen Risiken.

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