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Was ist bei einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung versichert?

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfang­rei­chen Schutz für Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge, indem sie vor finan­zi­el­len Fol­gen schützt, die aus Haf­tungs­an­sprü­chen Drit­ter resul­tie­ren kön­nen. Die­se Ver­si­che­rung deckt eine brei­te Palet­te an Scha­dens­ar­ten und Situa­tio­nen ab, die wäh­rend der geschäft­li­chen Tätig­kei­ten ent­ste­hen können.

1. Per­so­nen- und Sachschäden

Dies sind die häu­figs­ten Fäl­le, die durch eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den. Wenn das Unter­neh­men oder des­sen Mit­ar­bei­ter unbe­ab­sich­tigt Per­so­nen ver­let­zen oder frem­des Eigen­tum beschä­di­gen, deckt die Ver­si­che­rung die dar­aus resul­tie­ren­den Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ab. Dies kann von medi­zi­ni­schen Kos­ten über Schmer­zens­geld bis hin zu Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten für beschä­dig­te Gegen­stän­de reichen.

2. Ver­mö­gens­schä­den

Neben Per­so­nen- und Sach­schä­den sind auch rei­ne Ver­mö­gens­schä­den abge­deckt, wenn die­se durch die betrieb­li­che Tätig­keit ver­ur­sacht wer­den. Sol­che Schä­den ent­ste­hen, wenn durch eine Hand­lung oder Unter­las­sung des Ver­si­che­rungs­neh­mers ein finan­zi­el­ler Ver­lust bei Drit­ten auf­tritt, der nicht direkt mit einem Per­so­nen- oder Sach­scha­den ver­bun­den ist. Bei­spie­le hier­für sind feh­ler­haf­te Bera­tung oder Datenverlust.

3. Miet­sach­schä­den

Schä­den an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Räu­men und Objek­ten, wie Büros, Lager­hal­len oder Maschi­nen, sind eben­falls abge­deckt. Dies schließt häu­fig Schä­den an Gebäu­den durch Brand, Was­ser oder ähn­li­ches ein.

4. Schlüs­sel­ver­lust

Wenn Mit­ar­bei­ter Schlüs­sel von frem­den Gebäu­den oder Anla­gen ver­lie­ren, kann dies hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen, ins­be­son­de­re wenn Sicher­heits­sys­te­me oder Schließ­an­la­gen aus­ge­tauscht wer­den müs­sen. Vie­le Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen schlie­ßen die­se Risi­ken mit ein.

5. Umwelt­schä­den

Bestimm­te Poli­cen erwei­tern den Ver­si­che­rungs­schutz auch auf Umwelt­schä­den, die durch das Unter­neh­men ver­ur­sacht wer­den. Dies beinhal­tet die Kon­ta­mi­na­ti­on von Boden, Luft oder Was­ser, die unbe­ab­sich­tigt bei der Aus­füh­rung betrieb­li­cher Tätig­kei­ten entsteht.

6. Pro­dukt­haft­pflicht

Falls das Unter­neh­men Pro­duk­te her­stellt oder ver­treibt, umfasst die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oft auch die Pro­dukt­haf­tung. Die­se deckt Schä­den ab, die durch feh­ler­haf­te Pro­duk­te ver­ur­sacht wer­den und Drit­te schädigen.

7. Rechts­schutz

Die Ver­si­che­rung unter­stützt nicht nur bei der Zah­lung berech­tig­ter Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, son­dern über­nimmt auch die Kos­ten für die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen. Dies umfasst Anwalts‑, Gerichts- und gege­be­nen­falls Gutachterkosten.

Fazit

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine der wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge, da sie vor den viel­fäl­ti­gen Risi­ken des Geschäfts­all­tags schützt. Der genaue Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes kann je nach Ver­si­che­rer und gewähl­tem Tarif vari­ie­ren. Unter­neh­men soll­ten daher ihren spe­zi­fi­schen Bedarf genau ana­ly­sie­ren um eine pas­sen­de Deckung sicherzustellen.

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