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Wer muss eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung haben?

Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist zwar nicht für alle Unter­neh­men gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, sie ist jedoch für fast alle Arten von Geschäfts­tä­tig­kei­ten höchst emp­feh­lens­wert. In eini­gen Bran­chen und für bestimm­te Berufs­grup­pen ist sie sogar eine gesetz­li­che oder berufs­stän­di­sche Pflicht. Hier sind eini­ge der wich­tigs­ten Grup­pen, die eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung haben müs­sen oder sollten:

1. Bran­chen mit gesetz­li­cher Versicherungspflicht

Eini­ge Beru­fe sind auf­grund gesetz­li­cher Vor­ga­ben oder berufs­stän­di­scher Rege­lun­gen ver­pflich­tet, eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Dazu zäh­len insbesondere:

  • Gesund­heits­we­sen: Ärz­te, Zahn­ärz­te, Apo­the­ker und ande­re medi­zi­ni­sche Berufe.
  • Rechts- und Steu­er­be­ra­tung: Rechts­an­wäl­te, Nota­re, Steu­er­be­ra­ter und Wirtschaftsprüfer.
  • Bau­ge­wer­be: Archi­tek­ten, Bau­in­ge­nieu­re und ande­re, die in der Pla­nung und Über­wa­chung von Bau­vor­ha­ben tätig sind.
  • Finanz­dienst­leis­ter: Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler und Finanzanlagenvermittler.

2. Hand­wer­ker und Bauunternehmen

Für Hand­wer­ker, Bau­un­ter­neh­mer und ähn­li­che Beru­fe ist eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung essen­ti­ell, da die Tätig­keit oft hohe Risi­ken für Per­so­nen- und Sach­schä­den birgt. Bei­spie­le sind Elek­tri­ker, Dach­de­cker, Instal­la­teu­re und vie­le ande­re Gewerke.

3. Pro­du­zie­ren­de Unternehmen

Her­stel­ler von Pro­duk­ten tra­gen das Risi­ko, dass ihre Pro­duk­te Schä­den ver­ur­sa­chen könn­ten. Daher ist eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung wich­tig, um das Unter­neh­men vor poten­zi­el­len Pro­dukt­haf­tungs­an­sprü­chen zu schützen.

4. Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men

Unter­neh­men, die Dienst­leis­tun­gen anbie­ten, von IT-Dienst­leis­tern über Bera­tungs­fir­men bis hin zu Wer­be­agen­tu­ren, kön­nen von einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren. Feh­ler oder Ver­säum­nis­se in der Dienst­leis­tung kön­nen zu Ver­mö­gens­schä­den bei Kun­den füh­ren, die eben­falls abge­deckt wer­den können.

5. Frei­be­ruf­ler und Selbstständige

Auch Frei­be­ruf­ler und Selbst­stän­di­ge in ver­schie­de­nen Berei­chen wie Gra­fik­de­sign, Coa­ching, Event-Pla­nung etc. soll­ten eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen, um sich gegen berufs­spe­zi­fi­sche Risi­ken abzusichern.

6. Gas­tro­no­mie und Veranstaltungsgewerbe

Betrie­be in der Gas­tro­no­mie und im Ver­an­stal­tungs­ge­wer­be sind viel­fäl­ti­gen Risi­ken aus­ge­setzt, von Per­so­nen- und Sach­schä­den bis hin zu spe­zi­fi­schen Risi­ken wie Lebens­mit­tel­ver­gif­tung oder Veranstaltungsausfälle.

Fazit

Prak­tisch jedes Unter­neh­men oder jeder Selbst­stän­di­ge, des­sen Tätig­keit das Risi­ko von Schä­den an Drit­ten mit sich bringt, soll­te eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung in sei­ne Risi­ko­über­le­gun­gen ein­be­zie­hen. Dies schützt nicht nur vor finan­zi­el­len Risi­ken, son­dern stellt auch sicher, dass das Unter­neh­men im Scha­dens­fall wei­ter ope­rie­ren kann.

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