Für ein Reisegewerbe benötigen Sie zunächst eine Reisegewerbekarte vom Gewerbeamt, eine Gewerbeanmeldung sowie eine passende Betriebshaftpflichtversicherung. Zusätzlich sind je nach Branche weitere Genehmigungen, ein zuverlässiges Transportmittel und eine saubere Finanz- und Steuerorganisation erforderlich. Die genauen Anforderungen hängen davon ab, ob Sie Waren oder Dienstleistungen anbieten.
Das Wichtigste in Kürze
- Kernvoraussetzung: Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) plus Gewerbeanmeldung.
- Je nach Branche: Zusatzgenehmigungen (Lebensmittelhygiene, Alkoholausschank etc.).
- Betriebshaftpflicht ist für mobile Tätigkeiten dringend zu empfehlen.
- Fahrzeuge brauchen eine Kfz-Versicherung mit gewerblicher Nutzung.
- Von Anfang an: Kassenführung, Steuer und Berufsgenossenschaft regeln.
Welche rechtlichen Grundlagen und Genehmigungen brauchen Sie?
Die Reisegewerbekarte ist das zentrale Dokument für alle, die in Deutschland ein Reisegewerbe betreiben möchten – also gewerbsmäßig außerhalb einer festen Niederlassung und ohne vorherige Bestellung Waren vertreiben oder Leistungen anbieten (§ 55 GewO). Sie wird von der Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeamt am Hauptwohnsitz ausgestellt und muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen. Für einige Tätigkeiten (z. B. Verkauf auf festgesetzten Messen und Märkten) gelten Ausnahmen von der Kartenpflicht – das klärt das Gewerbeamt.
Parallel dazu ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich. Diese ist die Basis für die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Je nach Branche kommen zusätzliche Genehmigungen hinzu — etwa eine Gaststättenerlaubnis für Alkoholausschank oder der Nachweis einer Hygieneschulung nach Lebensmittelrecht.
Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Zuständige Stelle | Pflicht? |
|---|---|---|
| Reisegewerbekarte | Gewerbe-/Ordnungsamt | ja (mit Ausnahmen, § 55a GewO) |
| Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt | ja |
| Führungszeugnis / Auskunft Gewerbezentralregister | für die Kartenbeantragung | ja |
| Hygieneschulung / Belehrung nach § 43 IfSG | Gesundheitsamt | bei Lebensmitteln |
| Betriebshaftpflicht | Versicherer | dringend empfohlen |
| Kfz-Versicherung mit Gewerbenutzung | Versicherer | bei Fahrzeugeinsatz ja |
Welchen Versicherungsschutz braucht ein Reisegewerbe?
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Reisegewerbetreibende praktisch unverzichtbar: Wer täglich an wechselnden Orten mit Publikum arbeitet, haftet für Personen- und Sachschäden – vom umgestürzten Verkaufsstand bis zum verunreinigten Lebensmittel. Übliche Deckungssummen liegen bei ca. 3–10 Millionen Euro. Passende Tarife zeigt ein Betriebshaftpflicht-Vergleich – kostenlos und unverbindlich.
Ergänzend sollten Sie eine Kfz-Versicherung mit gewerblicher Nutzung abschließen, falls Sie ein Fahrzeug einsetzen — etwa für Food-Trucks oder Verkaufswagen. Eine Produkthaftpflicht ist wichtig, wenn Sie Waren verkaufen; sie ist in guten Betriebshaftpflicht-Tarifen enthalten. Je nach Warenwert lohnt zudem eine Inhaltsversicherung für Ausrüstung und Warenbestand im Fahrzeug.
Welche praktischen Voraussetzungen gehören zum Betrieb?
Ein mobiles Geschäftsmodell erfordert zuverlässige Transportmittel, je nach Branche speziell ausgestattete Fahrzeuge. Für die Zahlungsabwicklung benötigen Sie mobile Payment-Lösungen (Kartenterminals), da Kunden flexibel zahlen möchten. Die Buchhaltung und Kassenführung sollte von Anfang an ordnungsgemäß strukturiert sein — nutzen Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Kassensysteme (TSE-Pflicht) und führen Sie Aufzeichnungen aller Transaktionen.
Checkliste für die Gründung eines Reisegewerbes
- Reisegewerbekarte beim Gewerbeamt beantragen (Führungszeugnis einplanen)
- Gewerbeanmeldung einreichen
- Betriebshaftpflichtversicherung abschließen
- Kfz-Versicherung für gewerbliche Nutzung klären
- Branchenbezogene Genehmigungen einholen (z. B. Hygienebelehrung, Ausschankerlaubnis)
- Transportmittel beschaffen und ausstatten
- Mobile Payment-Systeme und TSE-Kasse einrichten
- Steuerberater für korrekte Buchführung konsultieren
- Bei der Berufsgenossenschaft anmelden
- Versicherungen regelmäßig überprüfen und an den Geschäftsverlauf anpassen
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die Reisegewerbekarte?
Je nach Kommune ca. 40–500 Euro – die Gebühren unterscheiden sich stark. Die Karte gilt in der Regel unbefristet und bundesweit.
Wer braucht keine Reisegewerbekarte?
U. a. wer auf festgesetzten Messen, Märkten und Volksfesten verkauft oder nur selbst gewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft anbietet (§ 55a GewO). Im Zweifel beim Gewerbeamt nachfragen.
Ist eine Betriebshaftpflicht für das Reisegewerbe gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, gesetzliche Pflicht ist sie nicht – angesichts des Publikumsverkehrs an wechselnden Orten gehört sie aber zur Grundausstattung jedes seriösen mobilen Gewerbes.
Deckt meine private Haftpflicht das Reisegewerbe ab?
Nein. Gewerbliche Tätigkeiten sind aus der Privathaftpflicht ausgeschlossen – dafür ist die Betriebshaftpflicht zuständig.
Was gilt beim Verkauf von Lebensmitteln?
Sie benötigen die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, müssen Hygieneanforderungen (HACCP) einhalten und Ihr Verkaufsfahrzeug entsprechend ausstatten – die Lebensmittelüberwachung kontrolliert auch mobile Stände.