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Was deckt eine Ver­an­stal­tungs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

Eine Ver­an­stal­tungs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für Ver­an­stal­ter gegen Risi­ken, die wäh­rend oder im Zusam­men­hang mit einer Ver­an­stal­tung auf­tre­ten kön­nen. Die­se Ver­si­che­rung ist ent­schei­dend, um finan­zi­el­le Ver­lus­te durch Haf­tungs­an­sprü­che zu ver­mei­den, die durch Unfäl­le oder Vor­fäl­le wäh­rend der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen könn­ten. Hier sind die Haupt­be­rei­che, die in der Regel von einer Ver­an­stal­tungs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

1. Per­so­nen­schä­den

Die­se Kate­go­rie umfasst Ver­let­zun­gen oder Schä­den an der Gesund­heit von Teil­neh­mern, Mit­ar­bei­tern oder Drit­ten, die wäh­rend der Ver­an­stal­tung auf­tre­ten. Dies kann Fol­gen­des einschließen:

  • Medi­zi­ni­sche Behand­lungs­kos­ten für ver­letz­te Personen.
  • Scha­den­er­satz­an­sprü­che auf­grund von Unfällen.

2. Sach­schä­den

Schä­den an Eigen­tum, die wäh­rend der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen, sei­en es gemie­te­te, gelie­he­ne oder eige­ne Sachen. Bei­spie­le hier­für sind:

  • Beschä­di­gung von Ver­an­stal­tungs­aus­rüs­tung oder ‑tech­nik.
  • Schä­den an gemie­te­ten Räum­lich­kei­ten oder Mobiliar.

3. Ver­mö­gens­schä­den

Obwohl weni­ger häu­fig, kön­nen eini­ge Poli­cen auch Ver­mö­gens­schä­den abde­cken, die durch Feh­ler bei der Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen, z.B.:

  • Ver­lus­te, die durch orga­ni­sa­to­ri­sche Feh­ler ver­ur­sacht wurden.
  • Kos­ten, die ent­ste­hen, wenn die Ver­an­stal­tung uner­war­tet abge­sagt oder ver­scho­ben wer­den muss (dies kann auch durch eine sepa­ra­te Ver­an­stal­tungs­aus­fall­ver­si­che­rung abge­deckt werden).

4. Rechts­schutz

Vie­le Ver­an­stal­tungs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten Deckung für die Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung gegen Ansprü­che, selbst wenn die­se unbe­grün­det sind:

  • Anwalts­kos­ten.
  • Gerichts­kos­ten.
  • Kos­ten für Zeu­gen­aus­sa­gen und Gutachten.

5. Spe­zi­fi­sche Risiken

Je nach Art der Ver­an­stal­tung kön­nen spe­zi­fi­sche Risi­ken abge­deckt sein, wie:

  • Feu­er­werk oder Pyrotechnik.
  • Spe­zi­el­le sport­li­che Aktivitäten.
  • Kon­sum von Alkohol.

Wich­ti­ge Überlegungen

  • Deckungs­sum­me: Die Höhe der Deckungs­sum­me soll­te aus­rei­chend sein, um poten­zi­el­le Haf­tungs­an­sprü­che zu decken. Dies hängt von der Grö­ße und Art der Ver­an­stal­tung ab.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Eini­ge Poli­cen kön­nen eine Selbst­be­tei­li­gung vor­se­hen, die der Ver­an­stal­ter im Scha­dens­fall tra­gen muss.
  • Zusatz­op­tio­nen: Es kann sinn­voll sein, zusätz­li­che Deckun­gen zu erwä­gen, wie Aus­fall­ver­si­che­rung für Ver­an­stal­tun­gen oder spe­zi­el­le Deckun­gen für extre­me Wetterbedingungen.

Fazit

Die Ver­an­stal­tungs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine grund­le­gen­de Sicher­heits­maß­nah­me für jeden Ver­an­stal­ter, um das Risi­ko finan­zi­el­ler Ver­lus­te durch Unfäl­le oder Schä­den wäh­rend einer Ver­an­stal­tung zu mini­mie­ren. Die genaue Aus­ge­stal­tung der Poli­ce soll­te auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und Risi­ken der Ver­an­stal­tung zuge­schnit­ten sein, um opti­ma­len Schutz zu gewährleisten.

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