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Was ist ein Eigenschaden?

Ein Eigen­scha­den bezieht sich auf einen Scha­den, der am Eigen­tum oder Ver­mö­gen des Ver­si­che­rungs­neh­mers selbst ent­steht. Die­ser Begriff wird oft im Kon­text von Ver­si­che­run­gen ver­wen­det, um zwi­schen Schä­den zu unter­schei­den, die dem Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst ent­ste­hen (Eigen­schä­den), und Schä­den, die Drit­ten zuge­fügt wer­den (Dritt­schä­den).

Bei­spie­le für Eigenschäden:

  1. Schä­den an eige­nen Fahr­zeu­gen: Ein Unter­neh­mer könn­te einen Unfall mit einem Fir­men­fahr­zeug haben, das beschä­digt wird. Die Repa­ra­tur­kos­ten für das Fahr­zeug wären ein Bei­spiel für einen Eigen­scha­den.
  2. Schä­den an Betriebs­ein­rich­tun­gen: Ein Feu­er könn­te in einer Pro­duk­ti­ons­hal­le aus­bre­chen und Maschi­nen sowie das Gebäu­de selbst beschä­di­gen. Die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der Betriebs­ein­rich­tun­gen wären Eigen­schä­den.
  3. Schä­den an Com­pu­ter­aus­rüs­tung durch Bedie­nungs­feh­ler: Ein Mit­ar­bei­ter könn­te ver­se­hent­lich einen wich­ti­gen Ser­ver beschä­di­gen, was zu Daten­ver­lust und Repa­ra­tur­kos­ten führt. Auch dies wür­de als Eigen­scha­den gewertet.

Ver­si­che­rungs­schutz für Eigenschäden:

In vie­len Fäl­len sind Eigen­schä­den nicht durch die Stan­dard­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen abge­deckt, da die­se pri­mär Schä­den abde­cken, die Drit­ten ent­ste­hen. Statt­des­sen kön­nen sol­che Schä­den durch spe­zi­fi­sche Poli­cen wie Gebäu­de­ver­si­che­run­gen, Inhalts­ver­si­che­run­gen oder Kas­ko­ver­si­che­run­gen für Fahr­zeu­ge abge­deckt wer­den. Es ist wich­tig, dass Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen ihre Ver­si­che­rungs­po­li­cen sorg­fäl­tig prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass sie für Eigen­schä­den ange­mes­sen ver­si­chert sind.

Wich­ti­ge Aspekte:

  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen: Die Details, wel­che Eigen­schä­den abge­deckt sind, vari­ie­ren je nach Ver­si­che­rungs­po­li­ce. Es ist ent­schei­dend, die Bedin­gun­gen genau zu ver­ste­hen und gege­be­nen­falls mit dem Ver­si­che­rer zu klä­ren, ob zusätz­li­cher Schutz erfor­der­lich ist.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Vie­le Ver­si­che­run­gen, die Eigen­schä­den abde­cken, beinhal­ten eine Selbst­be­tei­li­gung, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer im Scha­dens­fall selbst tra­gen muss.

Fazit:

Eigen­schä­den kön­nen erheb­li­che finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen haben, und das Feh­len ange­mes­se­ner Ver­si­che­rungs­de­ckung kann zu signi­fi­kan­ten finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren. Eine gründ­li­che Risi­ko­be­wer­tung und die Aus­wahl geeig­ne­ter Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen sind ent­schei­dend, um das Ver­mö­gen eines Unter­neh­mens oder einer Pri­vat­per­son zu schützen.

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