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Was ist ein Gewahrsamsschaden?

Ein Gewahr­sams­scha­den, ähn­lich dem Obhuts­scha­den, ist ein Scha­den, der ent­steht, wäh­rend sich Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de oder Eigen­tum Drit­ter in der Obhut, also im Gewahr­sam, eines Unter­neh­mens oder einer Per­son befin­den. Die­se Art von Scha­den bezieht sich dar­auf, dass wäh­rend der Zeit, in der das Unter­neh­men für das frem­de Eigen­tum ver­ant­wort­lich ist, die­ses beschä­digt wird oder abhandenkommt.

Bei­spie­le für Gewahrsamsschäden

Um bes­ser zu ver­ste­hen, was Gewahr­sams­schä­den sind, hier eini­ge pra­xis­na­he Beispiele:

  1. Repa­ra­tur­be­trie­be: Ein Com­pu­ter­repa­ra­tur­dienst beschä­digt ver­se­hent­lich einen Lap­top, der zur Repa­ra­tur abge­ge­ben wurde.
  2. Rei­ni­gungs­un­ter­neh­men: Eine Rei­ni­gungs­fir­ma ist ver­ant­wort­lich für teu­re Beklei­dungs­stü­cke, die wäh­rend der Rei­ni­gung ein­ge­hen oder verfärben.
  3. Trans­port­diens­te: Ein Umzugs­un­ter­neh­men ver­liert oder beschä­digt Möbel­stü­cke oder ande­re Güter wäh­rend des Transports.
  4. Gara­gen und Park­häu­ser: Ein Auto, das in einer bewach­ten Gara­ge geparkt ist, wird beschä­digt oder gestohlen.

Ver­si­che­rungs­schutz für Gewahrsamsschäden

Gewahr­sams­schä­den sind in vie­len Stan­dard-Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen aus­ge­schlos­sen, da sie ein erhöh­tes Risi­ko dar­stel­len, das spe­zi­fisch mit der Ver­ant­wor­tung für frem­des Eigen­tum zusam­men­hängt. Unter­neh­men, die regel­mä­ßig Gegen­stän­de von Drit­ten in Gewahr­sam neh­men, soll­ten sicher­stel­len, dass ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce die­sen Aspekt mit abdeckt. Es kann not­wen­dig sein, eine spe­zi­el­le Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes zu bean­tra­gen oder eine geson­der­te Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die sol­che Risi­ken einschließt.

Wich­tig­keit der Absi­che­rung gegen Gewahrsamsschäden

Die rich­ti­ge Ver­si­che­rung für Gewahr­sams­schä­den ist beson­ders für Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men wich­tig, bei denen das Hand­ling von Kun­den­be­sitz zum täg­li­chen Geschäft gehört. Ohne adäqua­ten Schutz könn­ten Schä­den, die wäh­rend des Gewahr­sams ent­ste­hen, schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen für das Unter­neh­men haben. Eine geeig­ne­te Ver­si­che­rung trägt dazu bei, die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät des Unter­neh­mens zu sichern und das Ver­trau­en der Kun­den zu erhalten.

Fazit

Unter­neh­men, die regel­mä­ßig frem­des Eigen­tum in Obhut neh­men, soll­ten aktiv dar­auf ach­ten, dass ihre Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Poli­ce­n­er­wei­te­rung auch Gewahr­sams­schä­den abdeckt. Dies ist ent­schei­dend, um gegen mög­li­che finan­zi­el­le Ver­lus­te durch Schä­den oder Ver­lus­te von Kun­den­be­sitz wäh­rend der Betreuung durch das Unter­neh­men abge­si­chert zu sein.

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