Ein Gewahrsamsschaden, ähnlich dem Obhutsschaden, ist ein Schaden, der entsteht, während sich Vermögensgegenstände oder Eigentum Dritter in der Obhut, also im Gewahrsam, eines Unternehmens oder einer Person befinden. Diese Art von Schaden bezieht sich darauf, dass während der Zeit, in der das Unternehmen für das fremde Eigentum verantwortlich ist, dieses beschädigt wird oder abhandenkommt.
Beispiele für Gewahrsamsschäden
Um besser zu verstehen, was Gewahrsamsschäden sind, hier einige praxisnahe Beispiele:
- Reparaturbetriebe: Ein Computerreparaturdienst beschädigt versehentlich einen Laptop, der zur Reparatur abgegeben wurde.
- Reinigungsunternehmen: Eine Reinigungsfirma ist verantwortlich für teure Bekleidungsstücke, die während der Reinigung eingehen oder verfärben.
- Transportdienste: Ein Umzugsunternehmen verliert oder beschädigt Möbelstücke oder andere Güter während des Transports.
- Garagen und Parkhäuser: Ein Auto, das in einer bewachten Garage geparkt ist, wird beschädigt oder gestohlen.
Versicherungsschutz für Gewahrsamsschäden
Gewahrsamsschäden sind in vielen Standard-Betriebshaftpflichtversicherungen ausgeschlossen, da sie ein erhöhtes Risiko darstellen, das spezifisch mit der Verantwortung für fremdes Eigentum zusammenhängt. Unternehmen, die regelmäßig Gegenstände von Dritten in Gewahrsam nehmen, sollten sicherstellen, dass ihre Versicherungspolice diesen Aspekt mit abdeckt. Es kann notwendig sein, eine spezielle Erweiterung des Versicherungsschutzes zu beantragen oder eine gesonderte Versicherung abzuschließen, die solche Risiken einschließt.
Wichtigkeit der Absicherung gegen Gewahrsamsschäden
Die richtige Versicherung für Gewahrsamsschäden ist besonders für Dienstleistungsunternehmen wichtig, bei denen das Handling von Kundenbesitz zum täglichen Geschäft gehört. Ohne adäquaten Schutz könnten Schäden, die während des Gewahrsams entstehen, schwerwiegende finanzielle Folgen für das Unternehmen haben. Eine geeignete Versicherung trägt dazu bei, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern und das Vertrauen der Kunden zu erhalten.
Fazit
Unternehmen, die regelmäßig fremdes Eigentum in Obhut nehmen, sollten aktiv darauf achten, dass ihre Betriebshaftpflichtversicherung oder eine spezielle Policenerweiterung auch Gewahrsamsschäden abdeckt. Dies ist entscheidend, um gegen mögliche finanzielle Verluste durch Schäden oder Verluste von Kundenbesitz während der Betreuung durch das Unternehmen abgesichert zu sein.