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Was ist in der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung versichert?

Eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für ein Bau­vor­ha­ben wäh­rend der Bau­zeit. Sie deckt in der Regel unvor­her­ge­se­he­ne und plötz­lich ein­tre­ten­de Schä­den, die auf der Bau­stel­le ent­ste­hen. Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genaue Deckung von der gewähl­ten Poli­ce und den indi­vi­du­el­len Bedin­gun­gen des Ver­si­che­rungs­ver­trags abhängt. Im All­ge­mei­nen umfasst eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung jedoch die fol­gen­den Schadensarten:

  1. Höhe­re Gewalt: Schä­den, die durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Stür­me, Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Erd­rut­sche oder Blitz­schlag ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel abgedeckt.
  2. Mensch­li­ches Ver­sa­gen: Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den, die auf mensch­li­ches Ver­sa­gen oder Fahr­läs­sig­keit zurück­zu­füh­ren sind, wie z. B. Feh­ler bei der Aus­füh­rung, Pla­nungs­feh­ler oder unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung von Mate­ria­li­en und Geräten.
  3. Van­da­lis­mus und Sabo­ta­ge: Schä­den, die durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung oder Sabo­ta­ge­ak­te ver­ur­sacht wer­den, sind nor­ma­ler­wei­se durch eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung gedeckt.
  4. Dieb­stahl und Ein­bruch: Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den, die durch Dieb­stahl oder Ein­bruch ent­ste­hen, ins­be­son­de­re wenn es sich um Bau­stof­fe, Bau­tei­le oder Gerä­te handelt.
  5. Brand und Explo­si­on: Schä­den, die durch Brän­de oder Explo­sio­nen auf der Bau­stel­le ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel durch die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung gedeckt.
  6. Was­ser­schä­den: Was­ser­schä­den, die nicht auf Über­schwem­mun­gen zurück­zu­füh­ren sind, wie z. B. sol­che, die durch Lecks oder Rohr­brü­che ent­ste­hen, kön­nen eben­falls abge­deckt sein.

Beach­ten Sie, dass eini­ge spe­zi­fi­sche Risi­ken oder Schä­den mög­li­cher­wei­se nicht in einer Stan­dard-Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ent­hal­ten sind und sepa­rat abge­si­chert wer­den müs­sen. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Schä­den, die durch Krieg, Ter­ro­ris­mus oder nuklea­re Ereig­nis­se ver­ur­sacht werden.
  • Schä­den, die auf­grund von Ver­zö­ge­run­gen, Buß­gel­dern oder Ver­trags­stra­fen entstehen.
  • Schä­den, die durch Umwelt­ver­schmut­zung oder Umwelt­schä­den ver­ur­sacht werden.

Es ist wich­tig, die Bedin­gun­gen Ihrer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung sorg­fäl­tig zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass sie Ihren indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen und Risi­ken ent­spricht. In eini­gen Fäl­len kann es rat­sam sein, zusätz­li­che Deckun­gen oder Erwei­te­run­gen hin­zu­zu­fü­gen, um einen umfas­sen­de­ren Schutz zu gewährleisten.

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