Nicht versichert über eine Bauleistungsversicherung sind:
- Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosionen (Dieses Risiko kann über den zusätzlichen Einschluss einer Feuerrohbauversicherung abgesichert werden!)
- reine Leistungsmängel (z.B. Pfuscharbeit)
- Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss
- Schäden durch Kriegsereignisse
Auch keine Leistung aus der Bauleistungsversicherung erhält man, wenn der Bau aufgrund der Insolvenz eines Bauunternehmens nicht fertig gestellt wird.