Wer die Bauleistungsversicherung bzw. Bauwesenversicherung bezahlt, hängt von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ab, die Sie als Bauherr mit den am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen treffen. Wenn Sie eine anteilige Kostenübernahme im Rahmen des jeweiligen Bauvertrags mit dem Bauhandwerker vereinbart haben, so können Sie die Kosten auf die beteiligten Firmen anteilig umlegen.
Sofern es hierüber keine Vereinbarungen gibt, tragen Sie als Bauherr die gesamten Kosten für die Bauleistungsversicherung alleine.