Als Bauherr tragen Sie das Risiko, das Schäden an dem entstehenden Bauwerk unvorhergesehen eintreten können. Währende der gesamten Bauzeit können Schäden z.B. durch schwere Stürme, oder heftige Unwetter an Ihrem Neubau entstehen. Ebenso kann es aber auch vorkommen, das Bauteile einfach gestohlen werden.
Eine Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung genannt) ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung für das entstehende Bauwerk. Die Bauleistungsversicherung umfasst alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, dass der Schaden für den Bauherrn als Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnten. Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion können eingeschlossen werden. Das Glasbruchrisiko nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versicherbar.
Die häufigsten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions‑, Material‑, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlung Dritter.
Wussten Sie auch, dass Sie als Bauherr auch gegenüber den Handwerkern haften?
Laut §7 VOB, Teil B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden erneuten finanziellen Anspruch für die erneute Erstellung.
Nicht der Handwerker hat das finanzielle Problem des Schadens, sondern Sie als Bauherr!
Tipp:
Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung kann anteilig auf alle am Bau beteiligten Handwerker umgelegt werden, ebenso wie z.B. auch der Baustrom. Im Übrigen ist der Beitrag als Werbungskosten abzugsfähig.
Resümee:
Kein Bau ohne Abschluss einer Bauleistungsversicherung und einer Bauherrenhaftpflicht!