Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung werden Schäden an Personen, Sachen und Vermögen ersetzt, die der Versicherungsnehmer oder seine Mitversicherten verursacht haben. Im Falle eines Schadens prüft die Versicherungsgesellschaft zunächst die Haftung und die Schadenshöhe und leistet dann entsprechend der vereinbarten Deckungssumme eine Entschädigung an den Geschädigten oder dessen Versicherung.
Konkret bedeutet dies, dass die Private Haftpflicht Versicherung beispielsweise die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Gegenstände übernimmt, Schmerzensgeld und Arztkosten bei Personenschäden erstattet und auch Vermögensschäden, zum Beispiel durch den Verlust von Einkommen oder das Einstehen für Schadenersatzforderungen Dritter, abdeckt.
Die Privathaftpflicht zahlt in der Regel den Zeitwert des beschädigten oder zerstörten Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt den Wertverlust des Gegenstands aufgrund seines Alters, seines Zustands und anderer Faktoren.
Im Falle eines Schadens wird der Versicherer den Zeitwert des beschädigten Gegenstands ermitteln, indem er zum Beispiel den aktuellen Marktwert des Gegenstands und dessen Alter und Zustand berücksichtigt. Der Versicherer wird dann die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands bis zu der vereinbarten Deckungssumme erstatten.