Versicherungskaufmann · Versicherungsmakler §34d GewO Fachlich geprüftMehr über den Experten
Fachlich geprüft von Andreas Quast. Beitragshöhe, geförderte Jahrgänge, Startdatum, Zuzahlungsgrenze, Kostendeckel und Auszahlungsalter sind gegen die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Frühstartrente (Stand 14.08.2026) und den Gesetzentwurf Bundestags-Drucksache 21/7864 abgeglichen; der Gesetzgebungsstand entspricht der ersten Lesung vom 25.09.2026.
Mit der Frühstart-Rente will der Bund für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Vorsorgedepot einzahlen – beginnend mit dem Jahrgang 2020, Start zum 1. Januar 2027. Beschlossen ist das Ganze allerdings noch nicht: Der Gesetzentwurf liegt seit der ersten Lesung am 25. September 2026 im Finanzausschuss des Bundestags. Was Eltern jetzt schon wissen sollten und wo die Grenzen des Modells liegen, fasse ich hier zusammen (Stand September 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Der Staat zahlt geplant 10 Euro im Monat je Kind, vom 6. bis zum 18. Geburtstag.
- Erster Jahrgang ist 2020, rückwirkend ab Januar 2026; ab 2027 kommt jedes Jahr der neue Jahrgang der Sechsjährigen dazu.
- Eltern eröffnen ein Standarddepot auf den Namen des Kindes bei einem zertifizierten Anbieter; die Förderung beantragt der Anbieter.
- Ausgezahlt wird grundsätzlich erst ab dem 65. Geburtstag, die Erträge bleiben bis dahin steuerfrei.
- Noch Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7864) – Details können sich im Verfahren ändern.
Wie funktioniert die Frühstart-Rente?
Das Prinzip ist schlicht: Der Bund überweist für jedes berechtigte Kind 10 Euro pro Monat in einen kapitalgedeckten Vertrag, das sogenannte Standarddepot. Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes, nicht der Eltern. Voraussetzung ist nach dem Entwurf der erste Wohnsitz in Deutschland.
Den Vertrag schließen die Eltern bei einem privaten Anbieter ab, der dafür zertifiziert sein muss. Einen eigenen Förderantrag müssen Sie nicht stellen – das erledigt der Anbieter. Die Effektivkosten sind laut Bundesfinanzministerium auf ein Prozent gedeckelt.
Wer keinen Vertrag abschließt, geht nicht leer aus: Ab dem 1. Januar 2028 soll die Deutsche Bundesbank die Beträge solcher Kinder gesammelt in einem Sondervermögen am Kapitalmarkt anlegen. Das ist als Auffanglösung gedacht, nicht als Regelfall.
Welche Jahrgänge profitieren wann?
Die Einführung läuft gestaffelt. Ältere Kinder werden nicht nachträglich einbezogen: Für Jahrgänge vor 2020 können Eltern zwar ein solches Depot eröffnen, staatliche Beiträge gibt es dafür aber nicht.
| Geburtsjahrgang | Förderung ab | Förderung bis | Staatliche Beiträge (maximal) |
|---|---|---|---|
| vor 2020 | keine | – | 0 Euro |
| 2020 | Januar 2026 (rückwirkend, erste Zahlung 2027) | 18. Geburtstag | bis zu 1.440 Euro |
| 2021 | 2027 | 18. Geburtstag | bis zu 1.440 Euro |
| ab 2022 | jeweils ab dem Jahr, in dem das Kind 6 wird | 18. Geburtstag | bis zu 1.440 Euro |
Die 1.440 Euro ergeben sich aus 12 Jahren mal 120 Euro. Das ist die reine Einzahlung des Staates, ohne Wertentwicklung. Wie viel daraus bis zum Rentenalter wird, hängt von der Anlage und den Märkten über mehr als fünf Jahrzehnte ab – eine seriöse Zahl lässt sich dafür heute nicht nennen.
Eigene Zuzahlungen, Steuern und Auszahlung
Eltern, Großeltern oder später das Kind selbst dürfen zusätzlich einzahlen. Der Entwurf begrenzt die Zuzahlungen auf 6.840 Euro pro Jahr. Für die Praxis wichtiger als die Obergrenze sind aber diese Punkte:
- Lange Bindung: Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag möglich. Für Führerschein, Studium oder die erste Wohnung taugt das Geld also nicht.
- Steuer: Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlung steuerfrei, besteuert wird nachgelagert im Alter.
- Übertragung: Später kann das Guthaben in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden – etwa in das neue Altersvorsorgedepot, das ab 2027 gefördert wird.
Wer für sein Kind flexibel sparen möchte, etwa für die Ausbildung, fährt mit einem normalen Sparplan auf den Namen des Kindes oft besser. Die Frühstart-Rente ist ausdrücklich Altersvorsorge und nichts anderes.
Was Eltern jetzt tun sollten
Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, gibt es noch keine zertifizierten Anbieter und damit auch nichts abzuschließen. Vorsicht bei Angeboten, die schon heute mit dem Begriff werben. Sinnvoll ist, den Gesetzgebungsverlauf im Blick zu behalten und sich vorzumerken, dass Kinder des Jahrgangs 2020 die ersten sind.
Aus meiner Beratungspraxis noch ein Punkt, der bei der Diskussion um 10 Euro im Monat gern untergeht: Die größeren finanziellen Risiken in der Kindheit liegen woanders. Ein schwerer Unfall mit bleibenden Folgen trifft eine Familie deutlich härter als jede Lücke bei der Altersvorsorge. Wer hier ansetzt, sollte sich die Kinderunfallversicherung anschauen. Für die eigene Vorsorge der Eltern bleibt die private Rentenversicherung eine Option neben den staatlich geförderten Wegen.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 25. September 2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Sie eröffnen den Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter, die Förderung wird dann über den Anbieter beantragt.
Was passiert, wenn ich kein Depot eröffne?
Nach dem Entwurf legt ab 2028 die Deutsche Bundesbank die Beiträge in einem Sondervermögen an. Die Förderung verfällt also nicht einfach.
Bekommt mein Kind Geld, wenn es vor 2020 geboren ist?
Nein. Ein Depot kann zwar eröffnet werden, staatliche Beiträge gibt es für ältere Jahrgänge aber nicht.
Kann mein Kind mit 18 an das Geld?
Nein. Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst ab dem 65. Geburtstag vorgesehen. Möglich ist später die Übertragung in einen anderen Altersvorsorgevertrag.
Wie viel darf ich selbst dazu einzahlen?
Laut Entwurf bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, ob Sie das Geld wirklich bis zum Rentenalter binden wollen.