Ab Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente: Der Staat legt dann auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag 50 Cent je Euro drauf, auf weitere 1.440 Euro noch 25 Cent – maximal 540 Euro Grundzulage im Jahr. Bundestag und Bundesrat haben die Reform der privaten Altersvorsorge im Mai 2026 verabschiedet. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Wer heute noch abschließt, sollte trotzdem wissen, was ab 2027 gilt – und warum die neue Förderung für manche Gruppen deutlich mehr bringt als die alte. Stand: Juli 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die neuen Produkte sollen ab Januar 2027 verfügbar sein; Riester-Neuabschlüsse in der alten Systematik sind bis Ende 2026 möglich.
- Die Grundzulage ist künftig gestaffelt statt fix: bis zu 540 Euro im Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag – vorausgesetzt, der Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr (10 Euro im Monat) ist erreicht.
- Pro Kind gibt es bis zu 300 Euro Zulage – ein Euro Zulage für jeden gesparten Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag.
- Selbstständige und Freiberufler sind erstmals unmittelbar förderberechtigt.
- Ausgezahlt wird frühestens mit 65: bis zu 30 Prozent auf einmal, der Rest als Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr.
Was das Altersvorsorgedepot von Riester unterscheidet
Der Kern der Reform ist ein Wechsel der Anlagelogik. Riester musste zum Rentenbeginn alle eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren. Diese Garantie kostet Rendite, weil der Anbieter überwiegend sicher anlegen muss – bei niedrigen Zinsen war das über Jahre das Hauptargument gegen das Produkt. Das Altersvorsorgedepot lässt stattdessen eine Anlage in Fonds und ETFs zu, mit Produktvarianten mit und ohne Beitragsgarantie. Erträge bleiben in der Ansparphase unversteuert; besteuert wird erst die Auszahlung im Alter, dann meist mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Zweite wichtige Änderung: Die Pflicht zur lebenslangen Verrentung entfällt – wie die Auszahlung stattdessen abläuft, steht weiter unten im Detail.
So rechnet sich die neue Zulage
| Eigenbeitrag im Jahr | Förderung | Zulage |
|---|---|---|
| unter 120 Euro (Mindestbeitrag nicht erreicht) | keine Förderung | 0 Euro |
| erste 360 Euro (30 Euro im Monat) | 50 Cent je Euro | bis 180 Euro |
| weitere 1.440 Euro (bis 1.800 Euro) | 25 Cent je Euro | bis 360 Euro |
| Summe bei 1.800 Euro Eigenbeitrag | – | 540 Euro |
Die Staffel belohnt vor allem kleine Sparbeträge: Wer 30 Euro im Monat einzahlt, bekommt auf jeden eigenen Euro 50 Cent obendrauf – eine Förderquote von 50 Prozent. Wer die vollen 1.800 Euro ausschöpft, kommt auf 30 Prozent. Zum Vergleich: Bei Riester lag die Grundzulage bei starren 175 Euro, unabhängig davon, ob 60 Euro oder 2.100 Euro eingezahlt wurden.
Nach unten gibt es eine klare Schwelle: Unter 120 Euro im Jahr – 10 Euro im Monat – fließt keine Zulage. Wer diese Hürde überspringt, muss sich dafür über eine Kürzung keine Gedanken mehr machen. Bei Riester wurde die feste Zulage anteilig zusammengestrichen, sobald der Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahres-Bruttos nicht erreicht war – ein Gehaltssprung ohne Beitragsanpassung reichte dafür aus. Im neuen Modell hängt die Förderung direkt am eingezahlten Euro: Wer weniger spart, bekommt automatisch entsprechend weniger, aber nichts wird nachträglich zurückgerechnet.
Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können künftig maximal 1.800 Euro zuzüglich des Zulagenanspruchs geltend gemacht werden – bisher waren es 2.100 Euro inklusive Zulagen.
Alt gegen neu im direkten Vergleich
| Merkmal | Riester (Bestand) | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 Euro fix | gestaffelt, bis 540 Euro |
| Kinderzulage | 185 Euro (vor 2008) / 300 Euro (ab 2008) | bis 300 Euro je Kind, an den Eigenbeitrag gekoppelt |
| Mindestbeitrag | 60 Euro im Jahr (Sockelbetrag) | 120 Euro im Jahr (10 Euro im Monat) |
| Zulagenkürzung | anteilig, wenn 4 Prozent des Vorjahres-Bruttos nicht erreicht | entfällt – Förderung hängt am eingezahlten Euro |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 Euro | bis 1.800 Euro zzgl. Zulagenanspruch |
| Beitragsgarantie | 100 Prozent, verpflichtend | Varianten mit und ohne Garantie |
| Auszahlung | frühestens mit 62 (Verträge ab 2012), mind. 70 Prozent als lebenslange Rente | frühestens mit 65, bis 30 Prozent Entnahme, Auszahlplan bis mind. 85 |
| Selbstständige | in der Regel nicht unmittelbar zulageberechtigt | förderberechtigt |
Wie die Auszahlung im Ruhestand läuft
Hier liegt der zweite große Unterschied zu Riester – und der Punkt, an dem sich in der Beratung die meisten Rückfragen sammeln. Die Auszahlphase beginnt frühestens mit 65 und muss spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres starten. Früher geht es nur, wenn auch die gesetzliche Altersrente vor 65 gezahlt wird. Wer also mit 63 in Rente geht, kann das Depot entsprechend früher öffnen; ein freies Vorziehen mit 60 ist nicht vorgesehen.
Zu Beginn dürfen bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einmal entnommen werden – etwa für eine Renovierung, den barrierefreien Umbau oder die Ablösung eines Restkredits. Für die verbleibenden mindestens 70 Prozent gibt es zwei Wege:
| Option | Wie es funktioniert | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Auszahlplan | Das Guthaben wird auf die Monate bis zum 85. Geburtstag verteilt; das Kapital bleibt bis dahin investiert | Läuft mindestens bis 85 – wer älter wird, braucht für die Zeit danach eine Anschlusslösung |
| Lebenslange Rente | Das Kapital wird in eine Leibrente umgewandelt, die bis zum Lebensende fließt | Optional, keine Pflicht mehr; die Rentengarantiezeit darf maximal 20 Jahre betragen |
Genau diese Wahlfreiheit ist neu. Bei Riester mussten mindestens 70 Prozent verrentet werden – auch wenn die monatliche Rente am Ende zweistellig blieb. Der Auszahlplan hat dafür eine Kehrseite, die man vorher kennen sollte: Er endet planmäßig, die Lebenserwartung nicht. Wer 90 wird, hat ab 85 nur noch das, was daneben aufgebaut wurde. Die Leibrente kostet Rendite, nimmt aber genau dieses Risiko heraus. Diese Entscheidung fällt erst zum Rentenbeginn – und sie sollte an der übrigen Versorgung hängen, nicht am Produkt.
Steuerlich gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase bleiben Kursgewinne, Zinsen und Dividenden unversteuert, es fällt keine Abgeltungsteuer an. Besteuert wird erst die Leistung im Alter – für gefördertes Kapital in voller Höhe als sonstige Einkünfte nach § 22 Nummer 5 EStG, dann aber meist zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz als während des Berufslebens. Für Einzahlungen, die über den geförderten Rahmen hinausgehen, greift eine günstigere Besteuerung.
Ein Punkt, der oft untergeht: Stirbt der Sparer, lässt sich das Restkapital förderunschädlich nur auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen, der auf den Namen des Ehe- oder Lebenspartners läuft. Fließt es an andere Erben, gilt das als schädliche Verwendung – Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Als Instrument zum Vererben taugt das Depot also nicht; dafür braucht es andere Bausteine.
Was Riester-Sparer jetzt tun sollten – und was nicht
Die wichtigste Nachricht für Bestandskunden: Nichts muss überstürzt werden. Bestehende Verträge laufen weiter, die bisher erhaltene Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, und ein Wechsel in ein neues Produkt ist möglich. Was Sie nicht tun sollten, ist kündigen: Eine Kündigung gilt förderrechtlich als schädliche Verwendung – Zulagen und Steuervorteile werden dann zurückgefordert. Wer den Vertrag nicht mehr bedienen möchte, kann ihn stattdessen beitragsfrei stellen.
Für Selbstständige ist die Reform der eigentliche Einschnitt: Sie waren bei Riester in der Regel nur mittelbar über den Ehepartner zulageberechtigt und fielen damit praktisch aus der Förderung. Weitere Bausteine für diese Gruppe finden Sie unter Versicherungen für Selbstständige. Wie groß Ihre Versorgungslücke überhaupt ist, lässt sich vorab überschlagen: Wie groß ist die Rentenlücke wirklich – und wie schließt man sie?
Und eine Einordnung aus der Beratungspraxis: Altersvorsorge nützt wenig, wenn das Einkommen wegbricht, aus dem sie bezahlt wird. Die Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung steht deshalb in der Regel vor dem Sparvertrag.
Was noch offen ist
Die Förderbeträge stehen mit dem Gesetz fest. Offen ist, wie die Anbieter die Produkte konkret ausgestalten – Kostenquoten, Fondsauswahl und die Frage, wie günstig ein gefördertes Depot am Ende tatsächlich wird. Genau daran hat sich Riester wund gelaufen: Die Förderung war ordentlich, die Produktkosten haben sie bei vielen Verträgen wieder aufgefressen. Ein Vergleich lohnt sich also erst, wenn die ersten Angebote wirklich auf dem Tisch liegen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Die neuen Produkte sollen ab Januar 2027 an den Start gehen. Bundestag und Bundesrat haben die Reform der privaten Altersvorsorge im Mai 2026 beschlossen.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein, und Sie sollten es auch nicht. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen weiter. Eine Kündigung führt dagegen zur Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen. Wer nicht weiter einzahlen will, stellt den Vertrag besser beitragsfrei.
Kann ich mein Riester-Guthaben in das neue Depot übertragen?
Ein Wechsel in die neuen Produkte ist vorgesehen, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Ob sich das rechnet, hängt von den Kosten Ihres Altvertrags und den Bedingungen des neuen Produkts ab – das lässt sich erst mit konkreten Angeboten beurteilen.
Lohnt sich 2026 noch ein Riester-Abschluss?
Wer 2026 abschließt, bleibt in der alten Systematik mit 175 Euro Grundzulage und Beitragsgarantie. Für Familien mit mehreren Kinderzulagen und kleinem Einkommen kann das weiter aufgehen; für alle anderen ist es meist sinnvoller, die neue Förderung abzuwarten.
Sind Selbstständige wirklich neu dabei?
Ja. Die Förderberechtigung wird auf Selbstständige und Freiberufler ausgeweitet, die bei Riester in der Regel keinen unmittelbaren Zulagenanspruch hatten.
Gibt es noch eine Garantie auf meine Beiträge?
Nicht zwingend. Vorgesehen sind Produktvarianten mit Beitragsgarantie und solche ohne – letztere mit höherer Aktienquote und entsprechend höheren Schwankungen, aber auch höheren Renditechancen.
Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter gibt es keine Zulage. Nach oben wird der Eigenbeitrag bis 1.800 Euro im Jahr gefördert; wer mehr einzahlt, bekommt dafür keine zusätzliche Zulage mehr.
Kann ich mir alles auf einmal auszahlen lassen?
Nein. Zu Beginn der Auszahlphase sind bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag möglich. Der Rest muss über einen Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr laufen oder in eine lebenslange Rente umgewandelt werden.
Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich früh sterbe?
Förderunschädlich ist nur die Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehe- oder Lebenspartners. Geht das Kapital an andere Erben, gilt das als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
Was ist mit der Kinderzulage, wenn ich mehrere Kinder habe?
Die Zulage gilt je Kind: ein Euro Zulage für jeden gesparten Euro bis zu 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind. Wie sich das mit der Grundzulage-Staffel im Einzelfall kombiniert, wird sich an den konkreten Produktbedingungen ablesen lassen. Kostenlos und unverbindlich rechnen wir das als Versicherungsmakler (§ 34d GewO) mit Ihnen durch, sobald die Angebote vorliegen.