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Grund­ren­te: Wer bekommt sie, wie viel – und was vie­le falsch verstehen

Sanduhr auf einem Holzregal im Sonnenlicht - Symbolbild fuer die Grundrentenzeiten

Fach­lich geprüft von Andre­as Quast. Die Grund­ren­ten­zei­ten von 33 und 35 Jah­ren sowie die Ein­kom­mens­frei­be­trä­ge von 1.492 und 2.327 Euro monat­lich samt 60-Pro­zent-Stu­fe sind gegen die FAQ der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung und das Fra­gen-und-Ant­wor­ten-Papier des BMAS abgeglichen.

Die Grund­ren­te ist kei­ne eige­ne Ren­te, son­dern ein Zuschlag zur bestehen­den Alters­ren­te – und den bekommt nur, wer min­des­tens 33 Jah­re Grund­ren­ten­zei­ten zusam­men­hat und unter den Ein­kom­mens­gren­zen bleibt. In der Bera­tung erle­be ich fast wöchent­lich die­sel­be Ent­täu­schung: Jemand hat 40 Jah­re gear­bei­tet, rech­net fest mit dem Auf­schlag – und bekommt nichts. Das liegt sel­ten an der Arbeits­zeit. Es liegt fast immer dar­an, dass ent­we­der die fal­schen Jah­re gezählt wur­den oder die Ein­kom­mens­prü­fung dazwischenkommt.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Grund­ren­te ist ein Zuschlag zur gesetz­li­chen Ren­te, kei­ne Min­dest­ren­te und kein garan­tier­ter Sockelbetrag.
  • Vor­aus­set­zung sind min­des­tens 33 Jah­re Grund­ren­ten­zei­ten; den vol­len Zuschlag gibt es erst ab 35 Jahren.
  • Einen Antrag muss nie­mand stel­len – die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung prüft und zahlt automatisch.
  • Die Ein­kom­mens­prü­fung greift ab 1.492 Euro monat­lich für Allein­ste­hen­de und 2.327 Euro für Paa­re (Stand 2026).
  • Ende 2025 bezo­gen rund 1,5 Mil­lio­nen Men­schen den Zuschlag, im Schnitt gut 100 Euro im Monat.

Wer Anspruch hat: die 33-Jahre-Hürde

Der Gesetz­ge­ber hat zwei Schwel­len ein­ge­zo­gen. Unter 33 Jah­ren Grund­ren­ten­zei­ten gibt es gar nichts – da hilft auch kein Här­te­fall und kein Wider­spruch. Zwi­schen 33 und 35 Jah­ren wird der Zuschlag antei­lig gezahlt, er wächst also mit jedem wei­te­ren Jahr. Erst ab 35 Jah­ren fällt er in vol­ler Höhe an.

Grund­ren­ten­zei­ten Wir­kung auf den Zuschlag
unter 33 Jahre kein Anspruch
33 bis unter 35 Jahre gestaf­felt, mit jedem Jahr steigend
ab 35 Jahre vol­ler Zuschlag – sofern das Ein­kom­men passt

Hin­zu kommt eine zwei­te Bedin­gung, die gern über­se­hen wird: Der Ver­dienst in die­sen Jah­ren muss im Schnitt über 30 Pro­zent des Durch­schnitts­ver­diens­tes gele­gen haben. Wer jahr­zehn­te­lang nur weni­ge Stun­den im Monat gear­bei­tet hat, fällt trotz lan­ger Ver­si­che­rungs­zeit heraus.

Was als Grund­ren­ten­zeit zählt – und was nicht

Hier ent­schei­det sich der Anspruch in den meis­ten Fäl­len. Die Ren­ten­ver­si­che­rung zählt längst nicht alles mit, was im Ver­si­che­rungs­ver­lauf steht.

  • Zählt mit: Pflicht­bei­trä­ge aus Beschäf­ti­gung und Selbst­stän­dig­keit, Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten, Pfle­ge­zei­ten, Zei­ten mit Kran­ken­geld oder Reha, Berück­sich­ti­gungs­zei­ten für Kin­der und Pfle­ge sowie Ersatzzeiten.
  • Zählt nicht mit: Zei­ten mit Arbeits­lo­sen­geld, Schul- und Stu­di­en­zei­ten, frei­wil­li­ge Bei­trä­ge und Mini­jobs ohne eige­ne Beitragspflicht.

Gera­de der ers­te Punkt der zwei­ten Lis­te kippt vie­le Ansprü­che. Zwei Jah­re Arbeits­lo­sig­keit im Lebens­lauf rei­chen aus, um jeman­den von 35 auf 33 Jah­re zu drü­cken – oder eben unter die Schwel­le. Ein Blick in den Ver­si­che­rungs­ver­lauf lohnt sich des­halb vor dem Ren­ten­an­trag, nicht danach. Wie sich die ein­zel­nen Zei­ten auf die Ren­ten­hö­he aus­wir­ken, habe ich in der Ren­ten­be­rech­nung mit Ent­gelt­punk­ten aus­führ­lich aufgeschlüsselt.

Die Ein­kom­mens­prü­fung: der häu­figs­te Grund für eine Absage

Auch wer die Jah­re zusam­men­hat, bekommt den Zuschlag nicht auto­ma­tisch in vol­ler Höhe. Die Ren­ten­ver­si­che­rung gleicht das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men mit dem Finanz­amt ab – und zwar das des vor­letz­ten Kalen­der­jah­res. Für die Prü­fung im Jahr 2026 zählt also das Ein­kom­men aus 2023.

Monat­li­ches Einkommen Allein­ste­hen­de Ehe­paa­re und Lebenspartner
bleibt anrech­nungs­frei bis 1.492 Euro 2.327 Euro
wird zu 60 Pro­zent angerechnet 1.492 bis 1.909 Euro 2.327 bis 2.744 Euro
wird voll ange­rech­net ab 1.909 Euro 2.744 Euro

Ange­rech­net wird nicht nur die Ren­te, son­dern auch Betriebs­ren­te, Miet­ein­nah­men und Kapi­tal­erträ­ge – und bei Ver­hei­ra­te­ten das Ein­kom­men bei­der Part­ner gemein­sam. Die­se Frei­be­trä­ge stei­gen jedes Jahr mit der Ren­ten­an­pas­sung, die Wer­te gel­ten für 2026.

Was vie­le falsch verstehen

  • „Grund­ren­te heißt Min­dest­ren­te.” Tut sie nicht. Es gibt kei­nen Betrag, auf den auf­ge­stockt wird – der Zuschlag knüpft an die eige­nen Ent­gelt­punk­te an. Wer wenig ein­ge­zahlt hat, bekommt auch wenig obendrauf.
  • „Ich muss das bean­tra­gen.” Nein. Ein Antrag ist nicht vor­ge­se­hen, und es gibt auch kein For­mu­lar dafür.
  • „Mein Part­ner spielt kei­ne Rol­le.” Doch. Bei Ver­hei­ra­te­ten wird gemein­sam gerech­net, das Ein­kom­men des Part­ners kann den eige­nen Zuschlag kom­plett aufzehren.
  • „Ein­mal bewil­ligt, bleibt es so.” Auch nicht. Die Ein­kom­mens­prü­fung wird jähr­lich wie­der­holt. Eine Erb­schaft mit Kapi­tal­erträ­gen oder eine aus­ge­zahl­te Betriebs­ren­te kann den Zuschlag zwei Jah­re spä­ter wie­der kosten.

Was das für die eige­ne Vor­sor­ge bedeutet

Gut 100 Euro im Monat sind spür­bar, aber sie schlie­ßen kei­ne Ver­sor­gungs­lü­cke. Die Grund­ren­te ist als Aner­ken­nung lan­ger Erwerbs­bio­gra­fien gedacht, nicht als Ersatz für pri­va­te Vor­sor­ge – und sie ist eine Leis­tung, auf die sich nie­mand ver­las­sen kann, weil die Ein­kom­mens­prü­fung sie jeder­zeit wie­der kas­sie­ren kann. Wer noch Zeit bis zum Ruhe­stand hat, soll­te des­halb zuerst die eige­ne Ren­ten­lü­cke berech­nen und prü­fen, was über eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung oder ab 2027 über das neue Alters­vor­sor­ge­de­pot auf­ge­baut wer­den kann. Wo im übri­gen Ver­si­che­rungs­schutz noch Bei­trä­ge frei wer­den, zeigt ein Blick auf die lau­fen­den Ver­trä­ge – Ver­si­che­run­gen ver­glei­chen kos­tet nichts und bringt oft mehr als jede Zuschlagsrechnerei.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wie hoch ist der Grund­ren­ten­zu­schlag im Durchschnitt?

Ende 2025 lag er bei gut 100 Euro im Monat. Die Span­ne ist aber groß: Sie reicht von weni­gen Euro bis zu meh­re­ren Hun­dert Euro, je nach Ent­gelt­punk­ten und Einkommen.

Muss ich die Grund­ren­te beantragen?

Nein. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung prüft den Anspruch auto­ma­tisch und zahlt den Zuschlag ohne Antrag zusam­men mit der Ren­te aus.

Zäh­len Zei­ten mit Arbeits­lo­sen­geld als Grundrentenzeiten?

Nein, Zei­ten des Arbeits­lo­sen­geld­be­zugs zäh­len nicht mit. Das ist der häu­figs­te Grund, war­um jemand trotz lan­ger Erwerbs­bio­gra­fie unter 33 Jah­re rutscht.

Wird das Ein­kom­men mei­nes Ehe­part­ners angerechnet?

Ja. Bei Ehe­paa­ren und ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaf­ten gilt der gemein­sa­me Frei­be­trag von 2.327 Euro monat­lich, gerech­net wird das Ein­kom­men bei­der (Stand 2026).

Kann der Zuschlag spä­ter wie­der wegfallen?

Ja. Die Ein­kom­mens­prü­fung läuft jedes Jahr neu, auf Basis des vor­letz­ten Kalen­der­jah­res. Steigt das Ein­kom­men über die Gren­zen, sinkt der Zuschlag oder ent­fällt ganz.

Bekom­me ich die Grund­ren­te zusätz­lich zur Grund­si­che­rung im Alter?

Der Zuschlag wird bei der Grund­si­che­rung nicht in vol­ler Höhe ange­rech­net – ein Teil bleibt anrech­nungs­frei. Unterm Strich bleibt in die­sen Fäl­len also mehr übrig als vor­her, aber nicht der vol­le Betrag.

Ab wann wird geprüft, ob ich Anspruch habe?

Die Prü­fung erfolgt mit dem Ren­ten­be­ginn und danach jähr­lich. Wann Ihre Ren­te frü­hes­tens star­ten kann, lässt sich vor­ab mit dem Ren­ten­be­ginn-Rech­ner klären.

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