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Wel­che Ver­si­che­run­gen braucht ein selbst­stän­di­ger Handwerker?

Ein selbst­stän­di­ger Hand­wer­ker steht vor spe­zi­fi­schen Risi­ken, die sich aus sei­ner beruf­li­chen Tätig­keit erge­ben. Dem­entspre­chend gibt es ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen, die für den Schutz vor finan­zi­el­len Risi­ken und zur Absi­che­rung des Betriebs not­wen­dig sind. Nach­fol­gend fin­den Sie eini­ge der wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen, die selbst­stän­di­ge Hand­wer­ker in Betracht zie­hen sollten:

1. Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die­se Ver­si­che­rung ist essen­ti­ell für jeden Hand­wer­ker, da sie Schutz bie­tet, falls durch die betrieb­li­chen Tätig­kei­ten Per­so­nen- oder Sach­schä­den bei Drit­ten ver­ur­sacht wer­den. Sie deckt die Kos­ten für even­tu­el­le Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sowie die mit der Ver­tei­di­gung gegen unbe­rech­tig­te Ansprü­che ver­bun­de­nen Rechtskosten.

2. Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Für Hand­wer­ker, deren Tätig­keit auch pla­ne­ri­sche oder bera­ten­de Ele­men­te umfasst (wie z.B. bei Bau- oder Elek­tro­tech­ni­kern), ist eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung emp­feh­lens­wert. Die­se deckt Schä­den ab, die aus Feh­lern in der Pla­nung oder Bera­tung resul­tie­ren könnten.

3. Betriebs­in­halts­ver­si­che­rung

Die­se Ver­si­che­rung schützt das Betriebs­ver­mö­gen, ein­schließ­lich Werk­zeu­ge, Maschi­nen und Mate­ria­li­en, vor Schä­den durch Feu­er, Dieb­stahl, Was­ser und wei­te­re Risi­ken. Sie ist beson­ders wich­tig, da Hand­werks­be­trie­be oft hoch­wer­ti­ge tech­ni­sche Aus­rüs­tun­gen und Mate­ria­li­en vorhalten.

4. Werk­ver­kehrs­ver­si­che­rung

Die­se Ver­si­che­rung bie­tet Schutz für Waren und Aus­rüs­tun­gen, die trans­por­tiert wer­den, sei es zu einer Bau­stel­le oder zwi­schen ver­schie­de­nen Arbeits­stät­ten. Sie deckt Schä­den ab, die wäh­rend des Trans­ports ent­ste­hen können.

5. Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung

Wenn ein Scha­den­er­eig­nis (wie ein Brand oder Hoch­was­ser) die Betriebs­tä­tig­keit unter­bricht, kann eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung hel­fen, den ent­gan­ge­nen Gewinn und lau­fen­de Geschäfts­kos­ten wie Mie­te und Gehäl­ter zu decken.

6. Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann sehr nütz­lich sein, um die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu decken, die aus der Geschäfts­tä­tig­keit ent­ste­hen kön­nen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Ver­trags­strei­tig­kei­ten oder Arbeitsrechtssachen.

7. KFZ-Ver­si­che­rung

Für Hand­wer­ker, die Fahr­zeu­ge geschäft­lich nut­zen, ist eine adäqua­te KFZ-Ver­si­che­rung uner­läss­lich. Neben der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Haft­pflicht­ver­si­che­rung kann auch eine Teil- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung sinn­voll sein, abhän­gig vom Wert und der Nut­zung des Fahrzeugs.

8. Per­sön­li­che Absicherungen

Nicht zu ver­ges­sen sind Ver­si­che­run­gen, die die per­sön­li­che Absi­che­rung des Hand­wer­kers betref­fen, wie die Kran­ken­ver­si­che­rung, Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Altersvorsorge.

Fazit

Die Aus­wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­run­gen ist ent­schei­dend, um als selbst­stän­di­ger Hand­wer­ker sowohl das Geschäft als auch das per­sön­li­che Ver­mö­gen zu schüt­zen. Es emp­fiehlt sich, mit einem Ver­si­che­rungs­mak­ler zusam­men­zu­ar­bei­ten, der Erfah­rung mit hand­werk­li­chen Beru­fen hat und dabei hel­fen kann, ein maß­ge­schnei­der­tes Ver­si­che­rungs­pa­ket zu schnüren.

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