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Ist eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge in der Gebäu­de­ver­si­che­rung versichert?

Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen (PV-Anla­gen) kön­nen in der Gebäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sein, müs­sen jedoch in der Regel sepa­rat in die Ver­si­che­rungs­po­li­ce auf­ge­nom­men wer­den. Ob eine PV-Anla­ge in der Gebäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert ist, hängt von den indi­vi­du­el­len Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­sen der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ab.

In der Regel wer­den PV-Anla­gen als soge­nann­te “tech­ni­sche Anla­gen” betrach­tet und sind daher nicht auto­ma­tisch in der Gebäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Es ist jedoch mög­lich, eine zusätz­li­che Absi­che­rung für die PV-Anla­ge durch eine soge­nann­te “Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung” zu ver­ein­ba­ren. Die­se Ver­si­che­rungs­po­li­ce deckt in der Regel Schä­den an der PV-Anla­ge, ab, die durch Feu­er, Sturm, Blitz­schlag, Kurz­schlüs­se, Über­span­nung, Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wurden.

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