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Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab?

Ver­si­chert in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind grund­sätz­lich die im Ver­si­che­rungs­ver­trag bezeich­ne­ten Gebäu­de, Neben­ge­bäu­de sowie Gara­genZube­hör, das der Instand­hal­tung oder der Nut­zung zu Wohn­zwe­cken dient, gilt übli­cher­wei­se eben­falls als mitversichert.

Wei­te­res Zube­hör sowie sons­ti­ge Grund­stück­be­stand­tei­le auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück sind in der Regel nur auf­grund beson­de­rer Ver­ein­ba­rung versichert.

Die Ver­bun­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung umfasst Schä­den durch:

  • Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on (Feu­er)
  • Lei­tungs­was­ser, Rohr­bruch und Frost
  • Sturm und Hagel
  • Ele­men­tar­ereig­nis­se (nur sofern extra in den Ver­trag eingeschlossen!)

Ver­si­chert sind infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung u.a. auch die not­wen­di­gen Kosten:

  • für das Auf­räu­men und den Abbruch von Sachen (Auf­räu­mungs- oder Abbruch­kos­ten)
  • die dadurch ent­ste­hen, dass ande­re Sachen bewegt, ver­än­dert oder geschützt wer­den müs­sen (Bewe­gungs- oder Schutz­kos­ten)

für Maß­nah­men, auch erfolg­lo­se, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer zur Abwen­dung oder Min­de­rung des Scha­dens für gebo­ten hal­ten durf­te (Scha­den­ab­wen­dungs- oder Scha­den­min­de­rungs­kos­ten)

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