Versichert in der Wohngebäudeversicherung sind grundsätzlich die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt üblicherweise ebenfalls als mitversichert.
Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
- Elementarereignisse (nur sofern extra in den Vertrag eingeschlossen!)
Versichert sind infolge eines Versicherungsfalles in der Wohngebäudeversicherung u.a. auch die notwendigen Kosten:
- für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen (Aufräumungs- oder Abbruchkosten)
- die dadurch entstehen, dass andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- oder Schutzkosten)
für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)